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Wirbel um Mindestsicherung für zehnköpfige Familie

Heute Redaktion
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Riesenwirbel um einen Brief, der als Stimmungsmache gegen Migranten im Internet veröffentlicht wurde. Eine zehnköpfige Familie im Bezirk Steyr bekam demnach laut einer Zusammenstellung des Österreichischen Roten Kreuzes vom Juni 2015 monatlich 5.118,10 Euro an staatlichen Unterstützungen. Die Echtheit wurde gegenüber mehreren Stellen bestätigt, nun wird mit dem Schreiben auf Facebook gehetzt.

Im Netz wird der Fall vereinfacht dargestellt. Wesentliche Details werden ausgelassen, um Neid und Hass auf die betreffende Migranten-Familie, aber auch Ausländer und Flüchtlinge im Gesamten zu schüren. Betrachtet man den Fall im Detail, ergibt sich folgendes Bild: Die zehnköpfige Familie erhielt vom Arbeitsmarktservice die bedarfsorientierte Mindestsicherung in Höhe von 3.783,90 Euro.

" an, dass sich die Familie "etwa sechs Monate" in Rot-Kreuz-Betreuung befand und das Schreiben als bürokratische Serviceleistung verfasst wurde.

Brutale Hetze im Internet

Im Internet wird mit dem Schreiben nun wild gehetzt und Stimmung gegen Flüchtlinge, Migranten und Ausländer gemacht. "Drum sinds ja alle da, weils da groß abkassieren!", "Warum ist das eigene Volk gar nichts mehr wert?" oder "Und de anderen schwimman im göd. Wir san die Trotteln", ist etwa auf der Facebook-Seite von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache - der einen Artikel über die Causa geteilt hatte - in den Kommentaren zu lesen.

Was dabei von vielen Usern bewusst ausgeblendet wird: Rechnet man die 5.118,10 Euro auf die zehn Familienmitglieder auf, sind das pro Person 511,81 Euro. Von einer Benachteiligung von Österreichern kann hier keine Rede sein, denn für alle gelten die gleichen Beträge und Gesetze.

Österreichweit beträgt die maximale Auszahlung 827,82 Euro für Alleinstehende, 1.241,73 Euro für Paare - ohne Bezüge für Behinderte oder sonstige Hilfszuschüsse. Asylwerber sind übrigens nicht bezugsberechtigt, sondern nur anerkannte Flüchtlinge - in Oberösterreich machen sie rund 17 Prozent der Bezieher aus. Und ebenfalls für alle gilt: Wer sich Zahlungen erschleichen will oder die Regeln nicht einhält, dem wird die Zahlung gestrichen oder gekürzt und eine Strafe bis zu 4.000 Euro droht.