Oberösterreich

Wirt war in Quarantäne mit Hund Gassi: 2.400 € Strafe!

Ein Linzer Gastronom ist heute zu 2.400 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Er war während der Corona-Quarantäne mit seinem Hund draußen.

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Ein 54-Jähriger wurde Mittwochvormittag am Landesgericht Linz zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.
Ein 54-Jähriger wurde Mittwochvormittag am Landesgericht Linz zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.
Daniel Scharinger / picturedesk.com

Er hätte noch zwei Tage Rest-Quarantäne-Zeit gehabt, doch auch Hunde haben so ihre Bedürfnisse. Ein Linzer Gastronom war deshalb im Wald mit seinem Rottweiler spazieren. Dieser Verstoß gegen den Absonderungsbescheid hat dem 54-Jährigen nun einen Prozesstermin am Landesgericht in Linz eingebracht. Das Urteil: der Mann muss eine Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro zahlen. Das Urteil von Mittwochvormittag ist nicht rechtskräftig.

Wie die OÖN berichten war der gebürtige Mazedonier noch im November mit seiner Frau zu Besuch in seiner alten Heimat. "Bei der Einreise wurde zunächst seine Frau positiv getestet und der Mann kam als Kontakt-1-Person in Quarantäne. Am 22. November war dann ein weiterer Test bei dem 54-Jährigen positiv, er zeigte auch bereits leichte Symptome. Am 30. November, zwei Tage vor dem Ende seiner behördlichen Absonderung, passierte dann der Vorfall", so die Tageszeitung.

Quarantäne-Kontrolle: Polizei traf 54-Jährigen nicht daheim an 

Die Polizei soll den Gastwirt am Handy angerufen haben, meinte er möge zur Kontrolle der Quarantäne doch bitte aus dem Fenster winken. Doch der Gastronom war zu diesem Zeitpunkt gerade mit dem Hund Gassi, was er auch so den Beamten gegenüber sagte. Deshalb gab es eine Anzeige.

Der Mann lebt in Ebelsberg in einer Einfamilienhaus-Siedlung im Grünen. Für die Richterin kein Grund, der eine Unterbrechung der Quarantäne gerechtfertigt hätte. "Es sind dort auch andere Menschen unterwegs, das ist ja kein einsamer Wald“, zitieren die OÖN Richterin Andrea Haidvogl. Der Rottweiler hätte hinaus müssen, da er sonst aggressiv werde. Auch seine Frau hätte das Gassi gehen nicht übernehmen können, argumentierte der Gastronom. Und erkärte: „Mir war nicht bewusst, dass ich jemanden krank mache, ich habe nicht geglaubt, dass ich noch ansteckend bin.“

Angeklagter meldete gegen Urteil Berufung an

Der Vorwurf würde nicht darauf lauten, dass er jemanden „konkret gefährdet“ habe. „Aber die abstrakte Gefährdungsmöglichkeit war gegeben“, erklärte die Richterin laut OÖN ihr Urteil. Bei einem Spaziergang mit einem Rottweiler könne es außerdem leicht zu einer Auseinandersetzung mit einem anderen Hund kommen. Den Abstand zu anderen Hundehaltern zu wahren sei dann wohl auch schwierig, wird auch Staatsanwalt Reinhard Steiner inhaltlich zitiert.

Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu jeweils 20 Euro, ergibt damit 2.400 Euro Geldstrafe. Dass er als Gastronom in der derzeitigen Situation Schwierigkeiten habe, sei dabei schon berücksichtigt worden, so die Richterin. Eine teilbedingte Geldstrafe wäre „für die Allgemeinheit das falsche Signal.“ Dem Angeklagten erschien die Strafe zu hoch, er meldete Berufung an.