Coronavirus

Witwe eines CoV-Toten fordert 100.000 € von Österreich

In Wien startet der erste Zivilprozess in der Causa Ischgl. Die Familie eines an Corona verstorbenen Journalisten fordert 100.000 Euro Schadenersatz.

Andre Wilding
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Das Apres-Ski-Lokal "Kitzloch" in Ischgl war eines der Epizentren der Corona-Pandemie.
Das Apres-Ski-Lokal "Kitzloch" in Ischgl war eines der Epizentren der Corona-Pandemie.
picturedesk.com (Symbolbild)

Unter großem Medieninteresse beginnt am heutigen Freitag der erste Amtshaftungsprozess in der Causa Ischgl. Insgesamt 15 Personen, großteils deutsche Staatsbürger, die im März 2020 in Ischgl waren und an Corona erkrankt sind, haben die Republik Österreich auf Schmerzensgeld geklagt.

Beim Prozessauftakt geht es um einen österreichischen Journalisten, der an dem Virus gestorben ist. Die Witwe und der Sohn des Journalisten Hannes Schopf haben das Land auf 100.000 Euro geklagt – Schmerzensgeld, Trauergeld und Begräbniskosten.

"Behörden hätten Ischgl früher sperren müssen"

"Noch bevor mein Vater in Ischgl angereist ist, hätten die Behörden Ischgl sperren müssen", meint sein Sohn Ulrich Schopf gegenüber Ö1. Denn: "Island hat schon gemeldet, dass sie positive Corona-Tests haben, bevor mein Vater gekommen ist. Da hätte man sicher eine Woche früher die Maßnahmen setzen müssen."

Bei der aus Sicht des Sohnes chaotischen Verhängung der Quarantäne am 13. März habe sich der 72-jährige Vater dann wohl mit dem Virus infiziert, heißt es in dem Bericht. "Wo die Touristen in die Busse gestopft wurden, dass da die Ansteckung passiert ist, weil fünf Tage nach diesem Abtransport die Symptome aufgetreten sind", so Ulrich Schopf zu Ö1.

Zu spät reagiert?

Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat die Klage im Namen der Familie eingebracht. Der Hauptvorwurf: Die Behörden hätten trotz Wissens über Corona-Infektionen zu spät reagiert. Die Finanzprokuratur als Anwältin der Republik Österreich entgegnet, frühere Betriebsschließungen ohne gesicherte Informationen über Infektionen wären rechtswidrig gewesen.

Die Kläger müssen nun beweisen, dass die Behörden und Politik schuldhaft gehandelt haben.

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