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WKÖ übt scharfe Kritik an Handwerkerbonus

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Gegen das Gleichheitsprinzip, Höhe der Absetzbarkeit ein "Witz": Das vom Finanzministerium präsentierte Modell für den "Handwerkerbonus", mit dem ab Juli offiziell versteuerte Handwerkerleistungen gefördert werden sollen, sorgt für harsche Kritik vonseiten der WKÖ. Pro Jahr können maximal 600 Euro rückerstattet werden. Die Kosten sind für 2014 vorerst mit zehn und für 2015 mit 20 Mio. Euro gedeckelt.

werden sollen, sorgt für harsche Kritik vonseiten der WKÖ. Pro Jahr können maximal 600 Euro rückerstattet werden. Die Kosten sind für 2014 vorerst mit zehn und für 2015 mit 20 Mio. Euro gedeckelt.

Die Förderhöhe des Handwerkerbonus wurde gegenüber den ursprünglichen Plänen halbiert: Eingereicht werden können nur Rechnungen bis zu 3.000 Euro (ohne Umsatzsteuer). Rückerstattet werden 20 Prozent des Rechnungsbetrages, pro Jahr und Förderwerber also maximal 600 Euro. Das Finanzministerium begründet die niedrigere Grenze damit, dass dadurch mehr Bürger profitieren können, weil heuer höchstens zehn Mio. Euro und kommendes Jahr maximal 20 Mio. Euro an Förderung ausgezahlt werden. Finanziert wird das aus den im Budget eingeplanten "Offensivmitteln".

Keine Förderung für Materialkosten

Gefördert werden offiziell versteuerte Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit Renovierung, Erhaltung und Modernisierung von Wohnraum im Inland. Zu beachten ist allerdings, dass nur die Sanierung einer Wohnung gefördert wird, die vom Förderungswerber auch selbst bewohnt wird. Außerdem werden lediglich die Arbeits- und Fahrtkosten (nicht aber beispielsweise Materialkosten) gefördert.

Kritik von WKÖ

"Der großkoalitionäre Handwerkerbonus ist das Papier nicht wert, auf dem er geschrieben ist. Neben verfassungsmäßigen Bedenken wegen dem Gleichheitsprinzip aufgrund der Deckelung ist vor allem die Höhe der Absetzbarkeit ein Witz, so WKÖ-Vizepräsident Fritz Amann. Amann dazu: "In der Umsetzung von Belastungen für die Wirtschaft ist unsere Regierung Europameister. Wenn es aber darum geht, den Standort zu entlasten dann trägt sie nach wie vor die "rote Laterne". Der Mittelstand, der nicht mehr länger warten kann, braucht einen echten Handwerkerbonus ohne Einschränkungen."

Tauschhandel mit Zahnspangen?

Umgesetzt werden soll der "Handwerkerbonus" (maximal 600 Euro für Arbeitskosten) mit dem Budgetbegleitgesetz voraussichtlich im April – Konsens mit dem Koalitionspartner SPÖ vorausgesetzt. Der „Handwerkerbonus“ dürfte auch mit der versprochenen Gratis-Zahnspange verknüpft sein, wo dem Vernehmen nach noch keine Einigung vorliegt.

Kampf gegen Schwarzarbeit

Mit dem „Handwerkerbonus“ soll laut Ministerium Schwarzarbeit bekämpft werden, außerdem will man wachstums- und konjunkturbelebende Impulse setzen. Die Förderung startet als auf 2014 und 2015 befristeter Pilotversuch und soll danach evaluiert werden.