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Wohnbeihilfe fällt bei Mindestsicherung nicht weg

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Der Verwaltungsgerichtshof hat eine wichtige Klarstellung zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung vorgenommen: Die 2010 eingeführte Mindestsicherung ist eine Sozialhilfeleistung. Deshalb kann ihr Bezug keine Auswirkungen auf den Bezug der Wohnbeihilfe haben. Der Wiener Magistrat hatte das anders gesehen und dem Vater einer fünfköpfigen Familie die Wohnbeihilfe gestrichen.

Mit der Mindestsicherung habe das Haushaltseinkommen die Schwelle für die Zuerkennung der Wohnbeihilfe überstiegen, hatte die Magistratsabteilung 50 argumentiert. Der Familienvater bekämpfte die Einstellung der Wohnbeihilfe beim VwGH und bekam Recht: Die Mindestsicherung sei eine Sozialhilfeleistung, stellten die Höchstrichter klar. Und solche stellen nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH kein Haushaltseinkommen dar.

Mit seinem Urteil habe der VwGH einer nicht unbedenklichen Behördenpraxis einen Riegel vorgeschoben, begrüßte Rechtsanwalt Dieter Thurin (Kanzlei Benn-Ibler) die Klarstellung. Ab jetzt seien behördliche Entscheidungen, die dieses Judikat nicht berücksichtigen, rechtswidrig. Somit könnten sie mit einer hohen Erfolgschance bei den Verwaltungsgerichten bekämpft werden.