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Worauf Sie bei Autoreisen ins Ausland achten müssen

Heute Redaktion
14.09.2021, 03:03

Die Ferien nähern sich mit großen Schritten. Viele Österreicher werden mit dem Auto in den Urlaub fahren. Wer dabei die Landesgrenzen verlässt, sollte über die Verkehrsstrafen informiert sein. Denn in manchen Ländern werden Verkehrssünder ordentlich zur Kasse gebeten.

Am 29. Juni starten die Schulferien in Wien, Burgenland und Niederösterreich und eine Woche in den westlichen Bundesländern. Viele Österreicher werden dann in die Autos springen, um sich mit dem eigenen Fahrzeug auf den Weg in den Urlaub zu machen.

Eine ÖAMTC-Umfrage ergab, dass es einen Großteil der Österreicher heuer nach Italien (15%) zieht, gefolgt von Kroatien (12%) und Griechenland (7%). Auf den weiteren Plätzen folgen Spanien (6%), die Türkei und Deutschland (4%).

Da das Urlaubsbudget bei Reisen ohnehin stark belastet wird, sollten sich Autofahrer über Tempolimits und andere Vorschriften informieren. Zwar sind nach wie vor die skandinavischen Länder Spitzenreiter, was die Höher der Strafen anbelangt. Doch auch einige südliche Länder wie Italien, Spanien und Griechenland können für Verkehrssünder zu einem teuren Pflaster werden (  ).

Strafen "reisen mit"

Früher wurden von Ausländern begangene Delikte nicht weiter verfolgt. Das ist längst nicht mehr so. Offene Auslandsstrafen können von den österreichischen Behörden übrigens zwangsweise eingetrieben werden. Voraussetzung ist, dass das Reiseland die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen für die grenzüberschreitende Vollstreckung geschaffen hat.

Die Bestimmungen in den wichtigsten Urlaubsländern lesen Sie auf den folgenden Seiten...Italien:

Allgemeines: Von 22 bis 7 Uhr kosten Verstöße wie Geschwindigkeitsübertretungen um ein Drittel mehr. Es gilt ein Punkteführerscheinsystem, Verstöße könnten zu Punkteabzug führen.

Alkohol: In Italien müssen alkoholisierte Lenker mit mehr als 1,5 Promille mit der Beschlagnahmung, Enteignung und Zwangsversteigerung des Fahrzeugs rechnen. Die Mindeststrafe beträgt 500 Euro

Telefonieren: Für Telefonieren ohne Freisprechanlage drohen 150 Euro.

Geschwindigkeitsüberschreitung: Wer zu schnell fährt, für den beginnt der "Spaß" bei 170 Euro. Führerscheinneulinge sollten besonders achtsam sein: Innerhalb der ersten drei Jahre gelten für sie auf Autobahnen 100 km/h statt 130 km/h und auf Schnellstraßen 90 km/h (statt 110 km/h).

Zebrastreifen: Bei einem Zebrastreifen muss angehalten werden da sonst eine Strafe zwischen 150 und 600 Euro droht.

Sonstiges: Für jeden Insassen muss eine Warnweste mitgeführt werden. Außerhalb der Ortsgrenzen gilt "Licht am Tag".

Lesen Sie weiter: SpanienSpanien:

Allgemeines: Es gilt ein Punkteführerscheinsystem, Verstöße könnten zu Punkteabzug führen.

Falschparken: In Spanien sollten Falschparker aufpassen (bis zu 200 Euro Strafe).

Geschwindigkeitsübertretungen: Temposünder zahlen in Spanien ab 100 Euro (20 km/h zu schnell). Mindestens 600 Euro sind bei schweren Vergehen - etwa bei Übertreten der zulässigen Geschwindigkeit um 50 km/h - zu bezahlen.

Telefonieren: Die Verwendung von Mobiltelefonen während der Fahrt ist mit einer im Fahrzeug eingebauten Freisprecheinrichtung gestattet. Telefonieren mit Headsets ist verboten, eine Strafe von 200 Euro droht.

Sonstiges: Neben "Klassikern" wie Verbandskasten, Warnweste und Warndreieck ist unbedingt ein Reserverad oder Reifenreparaturset (nur wenn aus baulichen Gründen kein Platz ist) sowie Ersatzlampen mitzuführen. Ist man mit einem Fahrzeug mit spanischem Kennzeichen unterwegs (z.B. Mietauto), muss ein zweites Warndreieck mitgeführt werden. Werden Sie in Barcelona abseits des Strandes in Badekleidung erwischt, kostet dies bis zu 300 Euro Strafe.

Lesen Sie weiter: GriechenlandGriechenland:

Allgemeines: In Griechenland sollten Autofahrer auf Bußgeld-Fristen achten. Verstreichen diese, erhöhen sich die Strafen drastisch. Am Tag darf man mit eingeschaltetem Abblendlicht nur bei Schlechtwetter unterwegs sein (außer Fahrzeug hat automatisches Tagfahrlicht). Neben Pannendreieck und Verbandskasten muss ein Feuerlöscher an Bord sein.

Überholen: Ein Überholverstoß kostet bei Sofortzahlung 350 Euro. Nach Ablauf einer zehntägigen Frist verdoppelt sich die Strafe.

Gurtpflicht:Mindestens 350 Euro könnten auch bei Nicht-Beachten der Gurtpflicht fällig sein.

Telefonieren: Am Steuer nur mit einer kabellosen Freisprecheinrichtung erlaubt.

Lesen Sie weiter: DeutschlandDeutschland:

Alkohol:Alkohol am Steuer kostet bei unseren Nachbarn mindestens 500 Euro.

Umweltzonen:Vorsicht vor den Umweltzonen, die es bereits mehr als 50 Städten gibt. In diese Zonen dürfen nur Fahrzeuge mit Umweltplakette hinein. Wer ohne erwischt wird, zahlt 40 Euro Strafe.

Rettungsgasse: In Deutschland gilt so wie in Österreich die Rettungsgasse, wenn sich auf einer Richtungsfahrbahn in einem Abschnitt mit mindestens zwei Fahrstreifen ein Stau bildet. Die freie Gasse für die Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen ist zwischen dem äußerst linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen zu bilden. Alle Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur müssen sich so weit links wie möglich einordnen. Wer auf der rechten Spur ist, muss so weit nach rechts, wie notwendig. Bei Nichteinhaltung droht eine Verwarnungsstrafe von 20 Euro.

Parken: Zwar werden auch ausländische Parkscheiben weitestgehend toleriert, wer ganz sichergehen will, sollte sich aber in Deutschland eine genormte besorgen.

Lesen Sie weiter: TürkeiTürkei:

Allgemeines: Bei der Einreise wird das Fahrzeug von den Zollbeamten in den Reisepass eingetragen. Die Ausreise muss mit dem eingetragenen Fahrzeug erfolgen. Im Schadenfall ist die Reparatur abzuwarten oder eine Abschleppung über die Grenze zu organisieren. Um bei späteren Reisen Probleme mit dem türkischen Zoll zu vermeiden, sollte darauf geachtet werden, dass die Fahrzeug-Eintragung wieder gelöscht wird. Das zur Eintragung gehörende Formular ("Vehicle Entry-Exit Form") ist bis zum Verlassen des Landes gut aufzubewahren. Das in diesem Formular eingetragene Datum der spätesten Ausreise muss eingehalten werden, da andernfalls erhebliche Geldstrafen drohen, die den Fahrzeugwert um ein Vielfaches übersteigen können.
Grüne Versicherungskarte: Bei Autoreisen muss die Grüne Versicherungskarte mitgeführt werden. Sie ist ein Jahr lang gültig und kann bei der Kfz-Haftpflichtversicherung kostenlos angefordert werden. Der ÖAMTC warnt allerdings davor, dass der Versicherungsschutz oft nur für den europäischen Teil der Türkei gilt. Im Zweifelsfall sollte man mit seinem Versicherer Rücksprache halten, um auch im asiatischen Teil des Landes geschützt zu sein.
Mitführpflichten: Neben Verbandspaket, Warndreieck und Warnweste müssen ein Feuerlöscher sowie ein zweites Pannendreieck mit an Bord des Autos.



Visum: Für die Einreise in die Türkei wird ein Visum benötigt. Es kann direkt an der Grenze beantragt werden und kostet 15 Euro. Bei Flugreisen muss die Wiederausreise mittels Rückflug- oder Weiterreiseticket nachgewiesen werden. Der Reisepass muss nach Ablauf des Einreisevisums noch mindestens drei Monate gültig sein. Da Österreichern in der Regel ein 90-Tage-Visum ausgestellt wird, sollte der Pass bei der Einreise also noch sechs Monate gelten. Um Probleme bei der Ausreise zu vermeiden, sollte man darauf achten, bei der Einreise einen entsprechenden Stempel in den Pass zu bekommen.
Rauchverbot: In öffentlich zugänglichen Gebäuden, Bars, Restaurants und Verkehrsmitteln ist Rauchen untersagt. Es drohen Strafen von rund 30 Euro. Das Rauchverbot gilt nicht nur in geschlossenen Räumen, sondern beispielsweise auch in überdachten Gastgärten sowie unter einem Zelt oder Sonnenschirm.
Lesen Sie weiter: NiederlandeNiederlande:

Allgemeines:In den Niederlande wurden heuer die Strafsätze um bis zu 40 Prozent angehoben.

Parkdelikt:Falschparken kostet in den Niederlanden mindestens 85 Euro Bußgeld.

Lesen Sie weiter: Schweiz

Schweiz:

Allgemeines:Die Schweiz ahndet schwere Verkehrsverstöße mit besonders hohen Strafen.

Geschwindigkeitsübertretung:Ein Tempo-Vergehen von 50 km/h oder mehr kostet mindestens 690 Euro.

Alkohol:Die Strafhöhe für Alkoholdelikte beginnt bei 465 Euro.

Vignette:165 Euro müssen Autofahrer zahlen, wenn sie ohne Vignette unterwegs sind.

Lesen Sie weiter: Nowegen und DänemarkNorwegen:

Alkohol:In Norwegen führt alkoholisiertes Fahren in Einzelfällen sogar zu Gefängnisstrafen.

Überholen:Außerdem gelten in Norwegen für Überholverstöße mit 670 Euro europaweit die höchsten Strafen. Ausländische Fahrer, die die Autofähre von Hirtshals (Dänemark) nach Kristiansand nehmen, werden auf Alkohol getetest. Die Strafe beträgt zwischen 600 und 2.000 Euro.

Dänemark:

Allgemeines:In Dänemark sind die Strafen großteils an den Gehalt gekoppelt.

Alkohol:Alkohol am Steuer kann in Dänemark einen ganzen Monatsverdienst kosten.

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