Mit schweren Sicherheitsvorkehrungen hat am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt der Prozess gegen den mutmaßlichen Terroristen von Villach begonnen. Der 24-jährige Syrer soll im Februar 2025 sechs Menschen mit einem Messer attackiert haben. Ein 14-jähriger Bub starb, fünf weitere Opfer wurden teils schwer verletzt.
Schon zu Beginn des Prozesses sorgte der Angeklagte laut "Kronen Zeitung" mit seinen Aussagen für Entsetzen. Hinter Panzerglas sitzend und von schwer bewaffneten Beamten bewacht, erklärte der Mann vor Gericht, dass er nichts bereue. Er würde alles wieder genauso machen. Mehr noch: Er würde sogar "noch mehr Menschen töten - mindestens zehn waren das Ziel".
Auch auf Nachfrage blieb der Angeklagte bei seiner radikalen Haltung. Er fühle sich weiterhin der Terrororganisation Islamischer Staat verpflichtet. Männer zwischen 14 und 45 Jahren seien laut seinen Aussagen Ziel gewesen - "wie es der IS vorgibt".
Der heute 24-Jährige war ursprünglich aus Syrien geflüchtet, um dem Krieg zu entkommen. "Ich hatte damals Angst um mein Leben", sagte er laut "Krone" vor Gericht. Laut Ermittlungen soll es später innerhalb weniger Monate zu einer raschen Radikalisierung gekommen sein.
Auf die Frage des Richters, wo der vom IS angestrebte Staat entstehen solle, antwortete der Angeklagte: "Auf der ganzen Welt."
Die Tat selbst dauerte laut Ermittlern nur 84 Sekunden. In dieser kurzen Zeit attackierte der Mann wahllos Passanten in Villach. Das erste Todesopfer war ein 14-jähriger HTL-Schüler. Erst das Eingreifen eines syrischen Essenslieferanten stoppte den Angreifer.
Der Prozess findet unter strengsten Sicherheitsmaßnahmen statt. Der Angeklagte sitzt hinter einer speziellen Glaswand, im gesamten Gerichtsgebäude gelten Foto-, Film- und Zeichenverbot. Auch elektronische Geräte sind verboten. Rund 150 Zuhörer sowie 27 Medienvertreter wurden zugelassen.
Pflichtverteidiger Philipp Tschernitz erklärte vor Prozessbeginn gegenüber der "Krone": "Er hat sich grundsätzlich bereits vor der Polizei geständig verantwortet, dabei wird es wohl bleiben." Dem Angeklagten droht im Falle einer Verurteilung lebenslange Haft.