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Wunschkennzeichen: Fonds soll Wechsel finanzieren

Heute Redaktion
14.09.2021, 01:48

Eine aktuelle Änderung im Kraftfahrgesetz stellt klar, dass bei Wunschkennzeichen weder der selbst gewählte Teil, noch die Kombination mit dem behördlichen Teil einen lächerlichen oder anstößigen Inhalt haben darf. Um den Wechsel zu seriösen Nummerntaferln zu erleichtern, schlagen die Autofahrerclubs einen Hilfsfonds vor.

Eine aktuelle Änderung im Kraftfahrgesetz stellt klar, dass bei weder der selbst gewählte, noch die Kombination mit dem behördlichen Teil einen lächerlichen oder anstößigen Inhalt haben darf. Um den Wechsel zu seriösen Nummerntaferln zu erleichtern, schlagen die Autofahrerclubs einen Hilfsfonds vor.

Bei der Wahl eines Wunschkennzeichens lassen manche Fahrzeugbesitzer ihrer Kreativität freien Lauf. "Das heißt aber nicht, dass jeder Text erlaubt ist, mit dem man Botschaften versenden möchte", erklärt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. Der Club begrüßt daher die Neuregelung. Bisher war es zulässig, dass ein an sich harmloser Text durch Kombination mit dem Behördenkürzel "lächerlich oder anstößig" wirkte. Damit soll jezt Schluss sein.
Weil anstößige Texte allerings auch bei nicht frei gewählten Standardkennzeichen vorkommen können, kann man die Zuweisung eines anderen Kennzeichens beantragen", teilt Sebastian Obrecht, Sprecher des ARBÖ, mit. Die dafür anfallenden Kosten (Kennzeichentafeln, Begutachtungsplakette, gegebenenfalls Zulassungsbescheinigung im Chipkartenformat) sind aber vom Zulassungshalter selbst zu tragen und können - etwa bei Wechselkennzeichen und Chipkarten - bis zu 100 Euro betragen.

Hilfsfonds bei unfreiwillig anzüglichen Taferln

"ÖAMTC und ARBÖ schlagen daher dem Verkehrsminister gemeinsam vor, eine Art 'Förderung' für einen derartigen Austausch zu schaffen", so Hoffer. "Wer ohne sein Zutun ein 'Taferl' bekommen hat, das heute als 'anstößig' oder 'lächerlich' gilt, sollte nicht auch noch zur Kasse gebeten werden, weil er das ändern möchte." Die Experten von ÖAMTC und ARBÖ schlagen vor, diese Maßnahme aus dem "Kennzeichenfonds" zu finanzieren. Dieser wird hauptsächlich aus den Einnahmen für Wunschkennzeichen gespeist und würde sich inhaltlich sehr gut anbieten. "Die aktuelle Novelle des Kraftfahrgesetzes bietet eine gute Gelegenheit, hierfür die rechtlichen Grundlagen zu schaffen", erklärt der ARBÖ Sprecher.

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