Oberösterreich

Wut-Wirtin sperrte im Lockdown auf, muss ins Gefängnis

Eine Linzer Gastronomin widersetzte sich Anfang 2021 medienwirksam dem Corona-Lockdown. Weil sie die Strafe nicht zahlen kann, wartet Ersatzhaft.

Peter Reidinger
In der Linzer Altstadt kam es in der Corona-Pandemie zu einem großen Polizeieinsatz. Eine Barbesitzerin hatte in "Heute" angekündigt, trotz Corona-Verbots ihr Lokal aufsperren zu wollen. 
In der Linzer Altstadt kam es in der Corona-Pandemie zu einem großen Polizeieinsatz. Eine Barbesitzerin hatte in "Heute" angekündigt, trotz Corona-Verbots ihr Lokal aufsperren zu wollen. 
foto-kerschi.at

Vor fast zwei Jahren sorgte eine Linzer Wirtin bundesweit und teils international für Schlagzeilen. Die Gastronomin wollte sich einfach nicht an den geltenden Corona-Lockdown halten und kündigte dann im Gespräch mit "Heute" an, sie werde ihre Bar in der Linzer Innenstadt trotzdem aufsperren.

Was folgte, war eine riesige Polizeiaktion und ein großer Medienrummel. Die Beamten nahmen damals bei dem Einsatz die Personalien von Wirtin und Gästen auf, der Linzer Magistrat war zuständig für die Verhängung der Strafen.

Die Wirtin, die sich damals medienwirksam in Zeitungen und im Fernsehen in Szene setzte, bekam schließlich im März von der Stadt Linz eine saftige Strafe aufgebrummt.

5.000 Euro soll die Frau bezahlen. Begründung: Sie habe sich nicht an die Corona-Regeln gehalten, es seien keine Abstände eingehalten worden, auch die Maskenpflicht wurde einfach ignoriert.

Die 52-Jährige ging zum Landesverwaltungsgerichtshof. Ihr Argument: "Sie habe sich in einem Notstand befunden, zumal die staatlichen Förderungen zur Bedienung der betrieblichen Kosten nicht ausgereicht hätten und sie die Lebenserhaltungskosten für sich und ihren Sohn nicht mehr decken konnte." Die Beschwerde wurde aber abgewiesen, die Strafe müsse bezahlt werden, so das Gericht.

"Bin auf dem Weg ins Gefängnis"

In einem Telefonat mit der "Krone" sagte die Wirtin nun: "Ich bin auf dem Weg ins Gefängnis, hab eigentlich keine Zeit". Grund: Sie könne die Strafe ganz einfach nicht zahlen, müsse deshalb eine Ersatzfreiheitsstrafe von 42 Tagen antreten.

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