Österreich

WWF will gegen Fischotter-Tötung rechtlich vorgehen

Bis 2023 dürfen in NÖ jährlich 50 Fischotter "entnommen" werden, der WWF leitet dagegen jetzt auch rechtliche Schritte ein.

Heute Redaktion
Teilen
Symbolbild eines Fischotters.
Symbolbild eines Fischotters.
Bild: iStock

Wie berichtet beschloss die Landesregierung in NÖ, dass künftig maximal 50 Fischotter pro Jahr in Niederösterreich erlegt werden dürfen. Die Verordnung gilt bis zum Jahr 2023. Das Ziel soll ein ökologisches Gleichgewicht sein, keine Tierart solle bevorzugt und andere gefährdet werden. Vor allem Teichwirte im Waldviertel haben mit der Fischotterpopulation zu kämpfen.

Seit Monaten laufen Tierschutzorganisation dagegen Sturm, es gibt eine große Petition von "Vier Pfoten". Der WWF kündigte am Montag nun rechtliche Schritte an und will die Rücknahme der betreffenden Verordnung über einen "Antrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit" durch die Naturschutzbehörde des Landes erreichen.

"Mehrfach rechtswidrig"

"Die Landesregierung torpediert den europaweiten Schutz des Fischotters und geht damit aus unserer Sicht mehrfach rechtswidrig vor. Das muss Konsequenzen haben", so Artenschutzexpertin Christina Wolf-Petre. "Die Tötung von bis zu 150 Fischottern betrifft fast 20 Prozent der in der kontinentalen Region Niederösterreichs vorkommenden Fischotter. Das hat mit dem behaupteten maßvollen Eingriff nicht das Geringste zu tun."

Das Landesverwaltungsgericht hatte zuvor bereits zwei fehlerhafte Fischotter-Bescheide des Landes mit ähnlichem Inhalt aufgehoben, weshalb der WWF auf einen neuerlichen Erfolg über den Rechtsweg hofft. Das als Abschussbegründung vorgeschobene Fischsterben liege laut den Tierschützern hauptsächlich an der Verbauung und Verschmutzung von Flüssen und Seen, nicht an den Ottern.

;