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Ziege bei Familie, darauf hat Amt keinen Bock

Es sind nicht immer die großen Tiere, die Gerichten Arbeit machen. Und die Urteile, die gesprochen werden, sind auch nicht immer herzieg.

Heute Redaktion
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Eine bayrische Familie rettete einem kleinen Ziegenbock das Leben und ließ ihn bei sich in Haus und Garten leben. Doch das Landratsamt München nahm ihnen "Hui Bui" weg (weil Ziegen Herdentiere sind) und schickte ihn auf einen Gnadenhof.

Tierhaltungsverbot

Am Hof versteht er sich zwar "innig" mit seinem Pfleger, kommt aber mit den Artgenossen nicht klar. Die Familie klagte dagegen und verlor nun. Denn gegen Mutter Elisabeth und Tochter Magdalena besteht ein Tierhaltungsverbot wegen früherer Ziegen.

"Wir haben den Kerli mit der Hand aufgezogen, weil er so früh auf die Welt kam. Wir haben ihn anfangs rumgetragen. Meine Tochter hat mit ihm Laufen geübt", sagt Elisabeth. Denn "Hui Buis" Mutter habe ihn verstoßen.

Wenn das Wetter schlecht war, trug er im Freien eine Jacke. Auch im Auto durfte er am Schoss von Magdalena mitfahren – Heu lag am Armaturenbrett. So flog der Fall dann auch bei einer Polizeikontrolle auf.