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Zivildienst-Ersatz: Tätigkeiten neu geregelt

Heute Redaktion
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Zivildiener müssen künftig keinen Friedens- und Gedenkdienst im Ausland mehr versehen. Der Nationalrat beschloss am Donnerstag eine Kompetenzverschiebung bei jenen Freiwilligendiensten im Ausland, die als Zivildienstersatz angerechnet werden.

Zivildiener müssen künftig keinen Friedens- und Gedenkdienst im Ausland mehr versehen. Der Nationalrat beschloss am Donnerstag eine Kompetenzverschiebung bei jenen Freiwilligendiensten im Ausland, die als Zivildienstersatz angerechnet werden.

Künftig ist anstelle des Innenministeriums das Sozialministerium zuständig. Die Novelle wurde mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit beschlossen. Einzig die FPÖ stimmte dagegen.

Neben anderen Freiwilligendiensten wird in Zukunft auch der Friedens- und Gedenkdienst im Ausland beim Sozialministerium angesiedelt. Dazu bedarf es einer Änderung im Zivildienstgesetz, die einige Vorteile für Zivildiener mit sich bringt.

Künftig reichen zehn, statt bisher zwölf Monate, um eine Freiwilligentätigkeit wie ein Freiwilliges Sozialjahr, ein Freiwilliges Umweltschutzjahr oder einen Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland als Zivildienstersatz anerkannt zu bekommen.

Ebenso wird ein mindestens zehnmonatiger europäischer Jugendfreiwilligendienst nach dem "Erasmus+"-Programm der EU angerechnet.

Die FPÖ stimmte dagegen, weil ihrer Meinung nach die "wertvolle Zivildiensttätigkeit" damit abgewertet werde.