Oberösterreich

Zu früh geboostert, Welser bekommt kein Zertifikat

Da wiehert der Amtsschimmel. Weil sich ein Welser zu früh hat zum dritten Mal impfen lassen, gilt er als nicht geboostert. 

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Weil er sich 11 Tage zu früh booster hat lassen, bekommt nun ein Welser kein 3/3-Impfzertifikat.
Weil er sich 11 Tage zu früh booster hat lassen, bekommt nun ein Welser kein 3/3-Impfzertifikat.
Getty Images/iStockphoto

Er schaute auf seine Gesundheit, jetzt schaut er (zumindest ein wenig) durch die Finger. Ein 63-jähriger Welser meinte es besonders gut in Sachen Schutz vor Corona. Weil er nach einem Antikörpertest feststellen musste, dass er nur noch wenige Antikörper hatte, entschied er sich dazu, sich den dritten Stich zu holen.

Das Problem: Der Welser holte sich die Impfung 11 Tage vor dem vorgeschriebenen Abstand von 120 Tagen, berichten die OÖN. Diese Frist hat das Nationale Impfgremium festgesetzt.

In der dazugehörigen Verordnung heißt es: Laut Maßnahmenverordnung wird ein Intervall unter 120 Tage zwischen 2. und 3. Impfung nicht als 3. Impfung gewertet und dies ist auch aus medizinischen Gründen nicht sinnvoll.

Nach der Impfung dann die Ernüchterung für den Welser. Denn  in seinem Grünen Pass schien die dritte Impfung nicht auf. Das sorgt bei dem Mann für Ärger. "Ich gelte nun als Kontaktperson, wenn ich mit einem Infizierten zu tun hatte, und muss mich in Quarantäne begeben. Dreimal Geimpfte sind davon ausgenommen", wird er in den OÖN zitiert.

Zudem befürchtet der Mann Einschränkungen bei Besuchen im Gasthaus, bei Veranstaltungen oder im Handel. Auch Reisen könne er wahrscheinlich nicht, mutmaßt der Mann.

Impfzertifikat ausdrucken

Die Welser Amtsärztin Claudia Folger gibt aber Entwarnung:  "Dass die Impfung deshalb behördlich nicht anerkannt wird, ist aber unrichtig. Das ausgedruckte Impfzertifikat gilt als Nachweis", sagt sie in den OÖN. Zudem sei es auch medizinischer Sicht unbedenklich, dass der Mann elf Tage "zu früh" geboostert wurde.

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    Pixabay/Heute
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