Niederösterreich

Zu hohe Haftstrafe: Urteil gegen Oma-Killer nichtig

Paukenschlag im Mordfall St. Valentin: Der zu 20 Jahren und vier Monaten verurteilte Oma-Killer Markus H. wurde zu vier Monaten zu viel verdonnert.

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Markus H. mit Anwalt Blaschitz
Markus H. mit Anwalt Blaschitz
heute.at

Markus H. (30) muss Anfang Dezember 2020 erneut vor ein Schwurgericht in Wr. Neustadt. Der Grund: Er war kurz vor Weihnachten 2019 zu 20 Jahren Haft plus Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt worden ("Heute" berichtete). Aber: Da der 30-Jährige auch einen Widerruf einer bedingt nachgesehenen Strafe von vier Monaten (120 Tage wegen Körperverletzung, Anm.) bekam, müsste Markus H. theoretisch 20 Jahre und vier Monate hinter Gitter.

120 Tage zuviel

"Für Mord steht nun mal ein Strafrahmen von zehn bis zwanzig Jahre Haft oder eine lebenslange Freiheitsstrafe im Gesetz. Kurz gesagt: Eine Strafe von über 20 Jahren Gefängnis, sofern nicht ausdrücklich lebenslang, ist in Österreich nicht möglich", erklärt Anwalt Wolfgang Blaschitz, der zur Nichtigkeitsbeschwerde gar nicht viel vorbringen musste. "Das war ein Selbstläufer", so der Advokat.

Rückblick: Am Morgen des 22. März 2019 hatte die 75-jährige Großmutter aus Grafenbach-St. Valentin (Neunkirchen) ihren Enkel Markus H. zum Bahnhof gebracht, weil er nach Wiener Neustadt in die Apotheke musste, um sein Substitutionsmittel (er war in Drogenersatzprogramm, Anm.) zu holen. Der damals 28-Jährige lebte immer wieder bei seiner geliebten Oma, die ihn trotz seiner Probleme stets finanziell und fürsorglich unterstützte.

Mord mit zwei Messern

In der Nacht auf 23. März 2019 dürfte es laut Anklagetenor im Schlafzimmer der Rentnerin im Haus in Grafenbach-St. Valentin zur Bluttat gekommen sein. Demnach versetzte Markus H. der Frau zuerst mehrere Faustschläge ins Gesicht, würgte sie am Hals, zog ein Klappmesser "Start Viper" (23 Zentimeter Gesamtlänge, 10 Zentimeter-Klinge) sowie ein aus der Küche des Opfers stammendes Küchenmesser (Klingenlänge cirka 11,6 Zentimeter) und stach mit den Messern immer wieder auf die Pensionistin ein. Eine Klinge brach ob der brutalen Vorgehensweise ab. Die 75-Jährige starb an multiplen Stichverletzungen des Halses. Markus H. war nicht alkoholisiert, hatte diverse Medikamente intus (Morphin, Tramadol, Amphetamin, Aripiprazol, Trazodon).

Laut Gutachter leidet Markus H. an einer Persönlichkeitsstörung, Schizophrenie, Verhaltensstörung und ist zudem drogenabhängig.

Neuer Prozess im Dezember

Beim Prozess eine Woche vor Weihnachten 2019 fasste Markus H.  20 1/3 Jahre Haft sowie eine Einweisung aus. Damit hat das Geschworenengericht seine Strafbefugnis überschritten. Markus H. hätte maximal zu 19 Jahren und acht Monaten Haft verurteilt werden dürfen. Wegen dieses Rechtsfehlers muss Markus H. am 3. Dezember 2020 erneut in Wiener Neustadt auf die Anklagebank, wo dann ein neues Urteil ergehen wird.

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