Absurdes Urteil?

Zu laut! Herdenschutzhunde dürfen Tiere nicht bewachen

Obwohl die Herde einer deutschen Landwirtin in einem Wolfsgebiet steht, dürfen ihre Hunde die Tiere nicht bewachen. 

Heute Tierisch
Zu laut! Herdenschutzhunde dürfen Tiere nicht bewachen
Herdenschutzhunde sollen die Nutztiere vor dem Wolf und Bär schützen.
(Symbolbild) Getty Images/iStockphoto

Weil sich die Nachbarn einer Landwirtin im deutschen Nordrheinwestfalen über das "unzumutbare" Gebell ihrer Herdenschutzhunde beschwerten, dürfen insgesamt 46 Rinder, Ponys und Schafe nur noch zu bestimmten Zeiten gehütet werden. Eine Nacht- und Mittagsruhe muss laut dem Oberverwaltungsgericht eingehalten werden. 

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    Der Kangal
    Der Kangal
    Getty Images

    Wann kommt der Wolf? 

    Paradox, denn gerade zu Zeiten wo der Wolf auf die Jagd geht, muss die Landwirtin nun ihre Hunde einsperren. Zwischen 22:00 und 06:00 Uhr sind die Weidetiere demnach ungeschützt, obwohl sie in einem ausgewiesenen Wolfsgebiet stehen. Die Interessen der Nachbarn und ihr Bedürfnis nach Ruhe überwiegen in diesem Fall das betriebliche Interesse der Landwirtin, heißt es. Das Oberverwaltungsgericht zog für seine Entscheidung das Landesemissionsgesetz heran und war auch der Meinung, dass ein Einsatz der Herdenschutzhunde während der Nachtstunden nicht notwendig sei, da es immerhin Stall und Elektrozaun gäbe. 

    Auch stimme die Verhältnismäßigkeit nicht, da die Landwirtin bei einer überschaubaren Gruppe von Weidetieren gleich sieben Hunde halten würde die gar nicht als Herdenschutzhunde zertifiziert wurden. 

    red
    Akt.