Niederösterreich

Zu viel Druck? LGA rudert im Fall Wahlhebammen zurück  

Ein Schreiben der Landesgesundheitsagentur löste einen enormen Aufschrei bei Wahlhebammen in NÖ aus. Doch jetzt scheint es eine Kehrtwende zu geben.

Tanja Horaczek
Wahlhebammen sollen jetzt "fallweise beschäftigt" werden.
Wahlhebammen sollen jetzt "fallweise beschäftigt" werden.
istock/ Symbolbild

"Dürfen jetzt nur mehr Händchen halten bei der Geburt und nicht mehr eingreifen" oder "Unsere Berufsgruppe wird degradiert" - zahlreiche Wahlhebammen in NÖ fühlten sich nach einem Schreiben der Landesgesundheitsagentur (LGA) im Kreißsaal überflüssig. Doch was war passiert?

    Dieses Schreiben von der LGA erhielten alle Frauen mit Wahlhebammen.
    Dieses Schreiben von der LGA erhielten alle Frauen mit Wahlhebammen.
    Privat

    Gespräche zwischen LGA und Hebammengremium

    An alle Kreißsaalleitungen schickte die LGA ein Schreiben, indem stand, dass die Verträge von freiberuflichen Hebammen mit den Landeskliniken per 31. März gekündigt werden. Private Geburtshelfer dürften nur mehr als Begleitperson bei Geburten dabei sein und hätten keine medizinische Handhabung - mehr dazu hier.

    "Wir sind nicht nur zum Händchen halten da. Die Frauen haben sich uns extra ausgesucht, damit wir sie bis zur Geburt und darüber hinaus aktiv begleiten und die Geburt in ihrem Sinne leiten", sind die Wahlhebammen entrüstet. Unterstützung bekamen sie von zahlreichen Personen und auch Parteien - mehr dazu hier. Der laute Aufschrei scheint Gehör gefunden zu haben.

    Jetzt haben erste Gespräche zwischen der niederösterreichischen Landesleiterin des Österreichischen Hebammengremiums, Beatrix Cmolik, und den Vorständen der LGA, Konrad Kogler und Alfred Zens, zu einer Grundsatzvereinbarung geführt. Lösungen, bei der Wahlhebammen wie bisher bei der Geburt dabei sein können, wird es geben.

    Weitere Details am 14.2.

    „Mit der neuen Regelung wird sichergestellt, dass Begleithebammen ihre Aufgaben in vollem Umfang, wie gesetzlich geregelt, ausüben können“, heißt es in einer Aussendung der LGA vom Freitag. Anfang April soll es möglich sein, als freiberufliche Hebamme im Rahmen einer sogenannten fallweisen Beschäftigung in einem niederösterreichischen Klinikum tätig zu sein. Weitere Details werden am Dienstag (14.2.) besprochen.

    ;