Oberösterreich

Zu wenig Pflegegeld für schwerkrankes Kind – AK klagte

Die Mutter war verzweifelt: Ihre schwerbehinderte Tochter sollte nicht mehr Pflegegeld erhalten. Die Frau wandte sich an die Arbeiterkammer.

Tobias Prietzel
Trotz eines erhöhten Bedarfs wollte die PVA für die Pflege des 15-jährigen Mädchens nicht mehr zahlen. (Symbolbild)
Trotz eines erhöhten Bedarfs wollte die PVA für die Pflege des 15-jährigen Mädchens nicht mehr zahlen. (Symbolbild)
Getty Images/iStockphoto

Es liege kein Pflegebedarf vor, der die Erhöhung der finanziellen Leistung rechtfertige, berichtet die AK Oberösterreich von der "staubtrockenen Argumentation". Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) lehnte den Antrag der Familie aus dem Bezirk Braunau ab, obwohl der Pflegeaufwand zuletzt stark zugenommen hatte.

Das 15-jährige Mädchen leidet an einem Gendefekt, der eine schwere Behinderung verursacht: Die Wahrnehmung des Kindes ist stark eingeschränkt, es sieht kaum etwas und hört fast nichts. Artikulieren kann es sich nur mit Klopfen.

Bei einem Beratungsgespräch in der Arbeiterkammer Ried berichtete die Mutter, dass die Pflege und Betreuung kaum mehr planbar sei. Ihre Tochter brauche fast rund um die Uhr Hilfe – sowohl beim Essen und Trinken, bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen als auch beim Gang zur Toilette und bei der Fortbewegung.

In den vergangenen Monaten habe sich der Gesundheitszustand noch einmal verschlechtert, dadurch sei der Pflegebedarf weiter gestiegen, erklärte die Frau. Häufiges Erbrechen machte den Eltern besonders Sorgen. Sie hatten Angst, die 15-Jährige könne ersticken.

Die bisherige Pflegestufe 5 werde dem überhaupt nicht mehr gerecht, befand eine AK-Juristin. Sie reichte beim Arbeits- und Sozialgericht Klage gegen den negativen Bescheid ein.

Mehr als 180 Stunden Pflegebedarf

Ein Gutachten ergab einen Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden pro Woche – regelmäßig während des Tages und der Nacht. Aufgrund der Erstickungsgefahr sei außerdem die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson erforderlich, so ein gerichtlicher Sachverständiger.

Der Familie stand daher die Pflegestufe 6 zu und damit ein um knapp 384 Euro pro Monat höheres Pflegegeld. Der Einsatz der Arbeiterkammer hatte sich gelohnt.

"Das ist respektlos und unwürdig. Ich erwarte mir von der Pensionsversicherungsanstalt ordentliche Gutachten und faktenbasierte Bescheide." AK-Präsident Andreas Stangl

"Dennoch ist es ärgerlich, dass die PVA den Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes zuerst einmal abgelehnt hatte", sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Durch diese Entscheidung sei die ohnehin vom Schicksal gebeutelte Familie der zusätzlichen Stress-Situation eines Gerichtsverfahrens ausgesetzt worden.

"Das ist respektlos und unwürdig. Ich erwarte mir von der PVA ordentliche Gutachten und faktenbasierte Bescheide, damit unsere Mitglieder auf kurzem und fairem Wege zu ihren Ansprüchen kommen", kritisiert Stangl. Man müsse immer wieder gegen Bescheide der PVA klagen. Es könne nicht sein, dass Menschen, die schwer krank sind, Pflege benötigen oder nicht mehr arbeiten können, zu Bittstellern werden, betont der Präsident.

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