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Zug verspätet: Geld zurück auch bei höherer Gewalt

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia.com

Laut europäischem Gerichtshof müssen Bahnreisenden bei erheblichen Zugverspätungen auch dann Geld zurückerstattet bekommen, wenn es sich um höhere Gewalt handelt.

Mit dem Urteil wies der EuGH eine Klage der ÖBB-Personenverkehr AG zurück. Der Verwaltungsgerichtshof hatte sich in dieser Causa an den Gerichtshof gewandt. Die ÖBB kritisierten, dass sie von der Schienen-Control Kommission verpflichtet wurden, in ihren Allgemeinen Beförderungsbedingungen eine Klausel zu streichen, nach der bei höherer Gewalt jegliche Entschädigung ausgeschlossen ist.

Vertraglich vereinbarte Dienstleistung nicht erbracht

Der EuGH betont, dass die Verordnung selbst die Eisenbahnunternehmen nicht von ihrer Pflicht zur Fahrpreisentschädigung befreit, wenn die Verspätung auf höherer Gewalt beruht. Die Entschädigung soll den Preis kompensieren, den der Fahrgast als Gegenleistung für eine nicht im Einklang mit dem Beförderungsvertrag erbrachte Dienstleistung gezahlt hat.

Eine Haftungsbefreiung des Beförderers im Rahmen der mit der Verordnung geschaffenen Entschädigungsregelung sei nicht anwendbar. "Ein Eisenbahnunternehmen darf in seine Allgemeinen Beförderungsbedingungen keine Klausel aufnehmen, die es von seiner Pflicht zur Fahrpreisentschädigung bei Verspätungen befreit, die auf höherer Gewalt beruhen", unterstreicht der Gerichtshof.

25 Prozent nach einer Stunde

In der Verordnung selbst ist vorgesehen, dass ein Fahrgast bei einer Verspätung von mindestens einer Stunde von der Eisenbahngesellschaft eine anteilige Fahrpreiserstattung von 25 Prozent verlangen kann. Ab zwei Stunden Verspätung erhöht sich die Entschädigung auf 50 Prozent des Preises