Politik

Zugriff auf Bargeld und Handys von Asylwerbern

Die Exekutive bekommt Zugriff auf die Mobiltelefone und das Bargeld von Asylwerbern. Die Verschärfung des Fremdenrechts wurde Donnerstag fixiert.

Heute Redaktion
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Ein Flüchtling mit seinem Handy am Hauptbahnhof Salzburg im Jahr 2015.
Ein Flüchtling mit seinem Handy am Hauptbahnhof Salzburg im Jahr 2015.
Bild: picturedesk.com

Mit den Stimmen der Koalitionsparteien billigte der Nationalrat die neuerliche Verschärfung des Fremdenrechts. Nun wird der Exekutive der Zugriff auf die Mobiltelefone und das Bargeld von Asylwerbern ermöglicht. Außerdem werden Beschwerdefristen gegen bestimmte Entscheidungen des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl verkürzt.

So soll die Effizienz der Verfahren gesteigert und die Schutzbedürftigkeit der Personen rascher festgestellt werden, sagt Staatssekretärin Karoline Edtstadler. SPÖ, NEOS und Liste Pilz warfen der Regierung Symbolpolitik vor, da viele Maßnahmen schon jetzt umsetzbar wären und zudem mit einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu rechnen sei.

840 Euro Maximalbetrag

Mit dem Gesetzespaket werden die Sicherheitsorgane unter anderem ermächtigt, Mobiltelefone von Asylwerbern und andere mitgeführte Datenträger auszuwerten, wenn Zweifel an der Identität der Betroffenen, ihrem Herkunftsland oder an der angegebenen Fluchtroute bestehen. Zudem können die Flüchtlinge bereits im Zulassungsverfahren verpflichtet werden, in einer bestimmten Betreuungsstelle des Bundes Unterkunft zu nehmen.

Neu geschaffen wird darüber hinaus die Möglichkeit, den Flüchtlingen im Zuge ihrer Antragstellung auf Asyl Bargeld abzunehmen. Damit soll eine Kostenbeteiligung an der vom Bund im Zulassungsverfahren gewährten Grundversorgung sichergestellt werden. Als Maximalbetrag sind dabei 840 Euro pro Person festgeschrieben.

Schnellere Aberkennung

Anerkannte Flüchtlinge, die in ihr Heimatland reisen oder einen Reisepass ihres Herkunftslandes beantragen, müssen künftig mit einem beschleunigten Asylaberkennungsverfahren rechnen. Gleichzeitig wird Asylberechtigten die Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft erschwert, es gilt künftig eine mindestens zehnjährige Wartefrist. (red)