Nach dem Zugsunglück im deutschen Bad Aibling hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den Fahrdienstleiter (39) eingeleitet. Hätte er sich pflichtmäßig verhalten, wäre es nicht zum Unfall mit elf Toten und mehr als 80 Verletzten gekommen, teilte die Anklagebehörde mit. Der Mitarbeiter hat offenbar fälschlicherweise ein Sondersignal abgesetzt.
Nach dem hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den Fahrdienstleiter (39) eingeleitet. Hätte er sich pflichtmäßig verhalten, wäre es nicht zum Unfall mit elf Toten und mehr als 80 Verletzten gekommen, teilte die Anklagebehörde mit. Der Mitarbeiter hat offenbar fälschlicherweise ein Sondersignal abgesetzt.
Der Leitende Oberstaatsanwalt Wolfgang Giese bestätigte am Dienstag und somit eine Woche nach der Tragödie die Ermittlungen gegen den Mitarbeiter wegen fahrlässiger Tötung, Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.
Irrtümlicherweise Sondersignal gegeben
Für technischen Versahen gebe es keine Anhaltspunkte, menschliches Versagen wird vermutet. Die Ermittler vermuten, dass der Fahrdienstleiter fälschlicherweise das Sondersignal ZS1 gegeben hat. Durch drei weiße Punkte wurde dem Lokfahrer signalisiert, trotz Rotlichts fahren zu können. Der Fahrdienstleiter bemerkte den Fehler zwar, sein blieb jedoch unbemerkt.
"Es geht ihm nicht gut", beschrieb der Oberstaatsanwalt die Verfassung des Verdächtigen. Drogen und Alkohol seien nicht im Spiel gewesen, auch eine Krankheit würde nicht vorliegen.
"Fahrlässig, nicht vorsätzlich"
Der Fahrdienstleiter befindet sich derzeit nicht in U-Haft. Er habe zwar zunächst die Aussage verweigert, inzwischen aber ausführlich seine Sicht der Dinge geschildert. Ein Haftgrund liegt laut Staatsanwaltschaft nicht vor, weil es um eine fahrlässige und nicht eine vorsätzliche Tat gehe. Der Strafrahmen betrage bis zu fünf Jahre.