Trotz Hürden

Ministerin hält an zweisprachigen Gerichten fest

Die Zukunft der zweisprachigen Bezirksgerichte in Kärnten ist ungewiss, Reformvorschläge stoßen auf politische und personelle Hürden.
Heute Politik
20.09.2025, 22:52
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In letzter Zeit hat Manfred Herrnhofer, der neue Gerichtspräsident, die Zukunft der zweisprachigen Bezirksgerichte in Bleiburg, Eisenkappel und Ferlach auf den Prüfstand gestellt. Er brachte ins Spiel, Slowenisch als Amtssprache an zentralen Gerichtsstandorten aufzuwerten.

Wie orf.at berichtet, wurden im Vorjahr in diesen drei Bezirksgerichten insgesamt 6.000 Verfahren abgewickelt – von Strafsachen über Grundbuchseintragungen bis hin zu Exekutionen. Davon wurden nur 42 auf Slowenisch geführt.

Der zweisprachige Gerichtsvorsteher von Bleiburg geht demnächst in Pension. Die Suche nach einer passenden Nachfolge gestaltet sich schwierig. In Ferlach braucht es mangels zweisprachiger Richter bei Bedarf Übersetzer.

Bernd Lutschounig, der mittlerweile in Pension ist, hat bei seiner Verabschiedung am Landesgericht betont: "Entscheidend ist, dass die Kleingerichte die notwendige Spezialisierung der Richterinnen und Richter und aller anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht zulassen und ihnen auch keine Möglichkeit zur beruflichen Weiterentwicklung bieten können. Da ich überzeugt bin, dass eine moderne Justiz in allen Bereichen professionelle Leistungen bieten muss, hoffe ich, dass diese Reform noch möglich sein wird."

Sein Nachfolger, Manfred Herrnhofer, hat schon vor einigen Wochen im ORF-Interview vorgeschlagen, Slowenisch als Amtssprache vor Gericht zu stärken. Dafür sollen an den Standorten in Klagenfurt, Villach und Völkermarkt Kompetenzzentren entstehen.

Justizministerin Sporrer sieht das Thema als besonders sensibel: "Es ist ein sehr sensibler Bereich. Wir müssen hier sehr behutsam vorgehen, wir müssen alle mitnehmen. Es geht darum, dass die Bevölkerung den Zugang zu ihrer Sprache hat, als Amtssprache. Das bedarf eines hohen Feingefühls und eines behutsamen Vorangehens. Aber ich bin hier schon in Gesprächen und wir werden das weiter verfolgen."

Für eine Änderung im Volksgruppengesetz bräuchte es eine Zweidrittel-Mehrheit im Nationalrat. Im Moment schaut es aber nicht danach aus, als würde sich diese Mehrheit abzeichnen.

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