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Zumutbare Jobs: AK zeigt, was Sache ist

Heute Redaktion
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Die Arbeiterkammer klärt in der Debatte rund um die Zumutbarkeit von Jobangeboten auf. AK-Chef Rudi Kaske: Statt über Zumutbarkeit zu diskutieren, müssen Regierung und Wirtschaft endlich Impulse zur Konjunkturankurbelung setzen.

Die Arbeiterkammer klärt in der Debatte rund um die auf. AK-Chef Rudi Kaske: Statt über Zumutbarkeit zu diskutieren, müssen Regierung und Wirtschaft endlich Impulse zur Konjunkturankurbelung setzen.

Das Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) hält in einer Studie fest: Kürzeres Arbeitslosengeld, noch härtere Sanktionen oder andere Maßnahmen sind in der gegenwärtigen Situation wirkungslos und fördern eher den Rückzug vom Arbeitsmarkt. Vielmehr lassen sich laut Wifo die Beschäftigungschancen von Arbeitslosen durch zielgerichtete Unterstützung bei der Arbeitssuche erheblich verbessern.

Weder ist eine behauptete Arbeitsunwilligkeit, noch eine zu wenig strenge Zumutbarkeit und schon gar nicht der oder die Arbeit Suchende Schuld an der dramatischen Lage auf dem Arbeitsmarkt, sondern schlichtweg die schwache Konjunktur und die Tatsache, dass die Unternehmen zu wenige Arbeitsplätze zur Verfügung stellen, so die AK in einer Aussendung.

"Arbeitslosigkeit beseitigt man nicht, indem Arbeitslose aus der Statistik hinaussanktioniert werden und ihre Absicherung noch mehr verschlechtert wird. Regierung und Wirtschaft müssen endlich die dringend notwendigen Impulse zur Ankurbelung der Konjunktur setzen. Wo bleibt eigentlich die seit langem angekündigte Wohnbauoffensive?“, fragt Kaske und fordert neben öffentlichen und privaten Investitionen auch noch umfassende Bildungsmaßnahmen im Rahmen eines „Qualifizierungsstipendiums neu“ und die konsequente Umsetzung der Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping.

Fakt ist laut AK:


Arbeitslose nehmen zumutbare offene Stellen an: Im ersten Halbjahr 2016 haben die Unternehmen dem Arbeitsmarktservice (AMS) 246.000 offene Stellen gemeldet, davon konnten im ersten Halbjahr 226.000 besetzt werden.
Der Großteil der Personen, die neu arbeitslos werden, seien nach drei Monaten wieder in Beschäftigung. Ein Beleg für die erfolgreiche Arbeit der AMS-Mitarbeiter, so die AK.
Richtig sei zwar, dass Ende Juli beim AMS 43.800 offene Stellen gemeldet waren. Dem standen aber 379.679 Personen ohne Job gegenüber.
Niemand hinterfrage die Gründe, warum Arbeit Suchende nicht jede ihnen angebotene Stelle annehmen können: Passen die Wegzeiten für eine Alleinerzieherin? Gibt es eine Ganztagsbetreuung für die Kinder oder nicht? Reicht das erzielbare Einkommen zum Leben? Selbst wenn alle Voraussetzungen – wie etwa Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder Einkommen - passen und alle offenen, dem AMS gemeldeten Stellen besetzt werden könnten, klaffe eine Lücke von zigtausenden fehlenden Arbeitsplätzen.
Die geltenden Zumutbarkeitsbestimmung reichen aus und sind in der Form notwendig:
Facharbeiter sollen wieder auf Facharbeitsplätzen arbeiten können und nicht dequalifiziert werden. Das ist die auch für die Wirtschaft wichtigste Aufgabe der Zumutbarkeitsbestimmungen.
Wegzeit: Derzeit ist bei Vollzeit zwei Stunden und bei Teilzeit 1 ½ Stunden vorgesehen. Gerne wird vergessen, dass dies lediglich Richtwerte sind. Es sind wesentlich darüber liegende Wegzeiten zumutbar, wenn es besondere Gründe gibt, wie zB längeres Pendeln wäre ortsüblich oder eine gute Entlohnung.
Verfügbarkeit: Über eine Ausdehnung auf 20 Wochenstunden kann erst diskutiert werden, wenn es genügend Betreuungsplätze gibt und damit Beruf und Familie besser vereinbar ist. Noch immer gibt es vor allem in ländlichen Gemeinden nur Halbtagsbetreuung.
Verlängerung der Sperre: Bereits jetzt beträgt die Sperre im Wiederholungsfall acht Wochen. Sechs Wochen beim ersten Mal ist scharf genug. Oft trifft die Sperre ja nicht nur den Arbeit Suchenden sondern seine ganze Familie.
Totalausschluss vom Leistungsbezug bei wiederholter Jobverweigerung:
Auch diesen gibt es bereits. Nach Rechtsstaatsgrundsätzen muss aber eine generelle Arbeitsunwilligkeit nachgewiesen werden und nicht nur in Bezug auf einen bestimmten Arbeitsplatz.
Entgeltschutz: Dieser beträgt in den ersten 120 Tagen nur 80 Prozent der Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld bei Vollzeit, danach bis zum Ende des Arbeitslosengeldbezuges 75 Prozent. Und zwar dann, wenn in einen anderen Beruf vermittelt wird.
Sanktionen: Im Jahr 2015 verfügte das AMS über 102.000 Sanktionen. Diese Zahlen zeigen: Die MitarbeiterInnen des AMS erfüllen ihre Aufgaben.