An den 13. Juli 2023 erinnert sich Ottilie S., als wäre es erst gestern gewesen. Anhaltender Regen sorgte dafür, dass der Bach neben ihrem Zuhause in Hartberg/Oststeiermark über das Ufer stieg. Zusätzlich liegen Haus und Garten der Steirerin niedriger, als das Grundstück der Nachbarin und zusätzliches Wasser floss von dort auf das Grundstück herab.
"Die Wiese war weg. Pflanzen wurden weggeschwemmt. Alles war mit Schlamm bedeckt. Müll wurde angeschwemmt. Das Wasser kam bis zur Grundmauer des Hauses", erzählt die 69-Jährige. Ihr Sohn, der ebenfalls dort wohnt, half alles wegzuräumen. Doch es dauerte nicht lange und es folgte der nächste Schock. Im September desselben Jahres kam es erneut zu einer Überschwemmung. Der Schaden wurde bisher mit rund 4.000 Euro beziffert.
Das Grundstück liegt teilweise sowohl in der gelben als auch in der roten Gefahrenzone. Seit den zwei Überschwemmungen lebt die Familie in Angst und Sorge, denn umfassende bzw. wirksame Hochwasserschutzmaßnahmen dürften bis heute nicht gemacht worden sein. Im Dezember 2023 wurden beim Bach neben dem Grundstück Steine gelegt, die sich aber bereits wieder lösen. "Ich möchte mir nicht vorstellen, was bei der nächsten Überschwemmung oder dem nächsten Regen geschieht", so Ottilie.
Wie aus einem Bescheid der zuständigen Gemeinde Greinbach vom Mai 2024 hervorgeht, wurde im November 2023 eine baupolizeiliche Erhebung durchgeführt. Ein Sachverständiger kam zum Schluss, dass eine nicht bewilligte Verbarrikadierung am Nachbargrundstück dazu beigetragen hatte, dass Oberflächenwasser auf das Grundstück der betroffenen Steirerin geleitet wurde.
Des Weiteren wird im Bescheid festgehalten, dass ein Erdwall entlang der Grundstücksgrenze der Steirerin zwingend als Mindestmaßnahme notwendig sei, um künftige Überschwemmungen über das Nachbargrundstück zu verhindern. "Solange das nicht gemacht wird, muss ich bei jedem Starkregen wieder mit einer Überschwemmung rechnen", erzählt die Betroffene.
Sie hat mittlerweile Rechtsanwalt Franz Oberasinger eingeschaltet. Die Beschwerden richten sich einerseits gegen die Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) und anderseits gegen die Nachbarin. In letzterem Fall wird es im Frühjahr eine Verhandlung am zuständigen Bezirksgericht geben.
"Meinem Erachten nach hat die Wildbachverbauung die Grundstücke neben dem Bach nicht sachgerecht gesichert. Die gesetzten Steine sind jetzt teilweise unterspült worden", erklärt er. Zusätzlich hätte die Nachbarin den vorgeschriebenen Wall nicht errichtet, wodurch bei Starkregen das Grundstück der Steirerin zusätzlich überschwemmt werden würde.
Seit des ersten Hochwassers ist Ottilie S. mit der WLV und auch der Gemeinde Greinbach wegen des fehlenden Hochwasserschutzes in Kontakt. Sie fühlt sich vernachlässigt."Heute" hat bei der Gemeinde und der WLV nachgefragt.
Seitens der Gemeinde wird mitgeteilt, dass beim Bach Ortsbegehungen in Abstimmung mit der WLV stattfanden. Eine Ufersicherung und der Einbau von Sohlschwellen mittels geprüften Wasserbausteinen wurde durchgeführt. Die Gemeinde Greinbach beteilige sich zwar an den Kosten, aber die Planung und Umsetzung dieses Projektes liege im Zuständigkeitsbereich der WLV. Warum sich die Steine also bereits wieder lösen, könne nicht beantwortet werden.
Vonseiten der WLV heißt es dazu nur, dass die Angelegenheit im Bereich des Anwesens der Betroffenen bekannt sei und man sich um einschlägige rechtskonforme Lösungen bemühe. Man befinde sich aber in einem laufenden Verfahren und könne diesem medial nicht vorgreifen.