Niederösterreich

Zwei Tote in Künette: Milde Geldstrafe für Vorarbeiter

In St. Pölten endete am Freitag ein langwieriger Prozess mit einer Geldstrafe. Ein 31-Jähriger war wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht gestanden.

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Anwalt Riedl und der Angeklagte bei Gericht, im Hintergrund die Künette.
Anwalt Riedl und der Angeklagte bei Gericht, im Hintergrund die Künette.
Montage: heute.at/picturedesk.com

Zwei 38-jährige Arbeiter aus Rumänien und der Ukraine kamen im Juni 2019 bei einem Unfall in einer Künette in Haag (Bezirk Amstetten) ums Leben. Beim Reparieren eines Rohres, das der Baggerfahrer beschädigt hatte, stürzte die knapp 2,7 Meter tiefe Künette ein. Das Erdreich begrub und tötete beide Arbeiter.

Der 31-jährige Vorarbeiter musste sich in St. Pölten wegen fahrlässiger Tötung verantworten, am Freitag folgte nach mehreren Vertagungen der letzte Prozesstag. Der junge Familienvater soll laut Anklage den beiden angeschafft haben, in die gefährliche Grube zu steigen und somit fahrlässig für ihren Tod mitverantwortlich gewesen sein.

Langer Prozess

Schon beim ersten Prozesstag stellte sich die Angelegenheit aber als weitaus komplexer als erwartet heraus. Der Angeklagte hatte selbst immer mit den beiden Verstorbenen in der Künette gearbeitet, war sich der Gefahr offenbar nicht bewusst gewesen. Dass er selbst nicht auch verschüttet worden war, war reiner Zufall. Das Erdreich hatte ihn sogar am Bein erwischt und verletzt.

Schnell gerieten deshalb auch die Mitarbeiter der Baggerfirma in den Fokus der Verhandlung. Der Anwalt des 31-Jährigen, Johannes Riedl, sagte von Anfang an: "Mein Mandant ist unschuldig. Die Baggerfirma hätte die Künette sichern oder anders graben müssen. Der Baggerfahrer hatte die nötigen Sicherheitsschulungen, mein Mandant nicht."

Erinnerungslücken

Die Mitarbeiter der Baggerfirma verwickelten sich beim Prozess dann in teils widesprüchliche Erzählungen, hatten plötzliche Erinnerungslücken oder tauchten gar nicht erst auf. Das Gericht kam schlussendlich zum Entschluss, dass der angeklagte 31-Jährige nicht alleine am Tod der beiden Arbeiter Schuld war, aber eben doch schuldig, weil er sich besser informieren hätte können. 

Der Angeklagte wurde nicht rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 420 Tagessätzen zu je vier Euro verurteilt - also insgesamt 1680 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verteidigung erbat sich Bedenkzeit.

Der Richter wählte beim Urteil den niedrigsten Tagessatz zumal der verurteile Familienvater beim Unfall selbst verletzt wurde, sorgepflichtig ist und auch psychisch beeinträchtigt wurde. Er hatte die beiden verstorbenen Arbeiter und ihre Familien schon länger persönlich gekannt. Beim ersten Prozesstermin hatte der Österreicher sogar dem vom Gericht bestellten Dolmetscher bei Übersetzungsschwierigkeiten aus dem Rumänischen geholfen.