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Zwei Zwerge parken Amok, nur einer muss zahlen

Heute Redaktion
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Klein und unauffällig? Nicht diese beiden Fahrzeuge, die umgangssprachlich liebevoll "Asphalt-Dutteln" genannt werden. Beim Parken haben die jeweiligen Fahrer komplett andere Zugänge. Der "Querdenker" bezieht keck den Gehsteig mit ein, der "Rechthaber" nimmt, was ihm zusteht, auch wenn er es gar nicht bräuchte.

Klein und unauffällig? Nicht diese beiden Fahrzeuge, die umgangssprachlich liebevoll "Asphalt-Dutteln" genannt werden. Beim Parken haben die jeweiligen Fahrer komplett andere Zugänge. Der "Querdenker" bezieht keck den Gehsteig mit ein, der "Rechthaber" nimmt, was ihm zusteht, auch wenn er es gar nicht bräuchte. 

Für den Gesetzgeber ist es ein klarer Fall. Nur einer der beiden Mini-Mobil-Fahrer verstößt gegen die Verkehrsregeln. Hinter seinem Scheibenwischer hat er bereits die Rechnung präsentiert bekommen.

Zeig mir deinen Parkplatz und ich sage dir, wer du bist 

Der "Querdenker" nimmt es mit dem Gesetz nicht so genau. Da ihm die Fähigkeit fehlen dürfte, sich in einen extrem knappen Parkplatz zu zwängen, lagert er zwei Reifen auf den Gehsteig aus. Dabei behindert er weder hinter sich andere Autos noch vor sich Fußgänger und Kinderwägen. 

Der "Rechthaber" weiß genau, was ihm von Rechts wegen zusteht. Der gesetzestreue Fahrer leidet an Selbstüberschätzung. Auf seinem Parkplatz in XXL-Größe bleibt genau in der Mitte stehen, damit andere Behinderten-Fahrzeuge weder links noch rechts daneben stehen bleiben könnten. Vorwurf kann man ihn keinen machen. Er darf das.