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Zwiebelmettwurst könnte Plastikteil enthalten

Heute Redaktion
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"Mühlen Mett Zwiebel" (100 g) im Becher
"Mühlen Mett Zwiebel" (100 g) im Becher
Bild: Rügenwalder Mühle/Ages

Weil ein "scharfkantiger Fremdkörper enthalten" sein könnte, ruft die Rügenwalder Mühle das Produkt "Mühlen Mett Zwiebel" zurück.

Die Rügenwalder Mühle ruft öffentlich das Produkt "Mühlen Mett Zwiebel" (100 g) im Becher zurück. Betroffen sind alle Chargen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum bis einschließlich 11.05.2018.

Mühlen Mett mit einem MHD ab 12.05.2018 sowie alle anderen Produkte der Rügenwalder Mühle sind nicht betroffen.

"Aufgrund eines Fertigungsfehlers beim Lieferanten der Becher des Mühlen Metts kann nicht vollkommen ausgeschlossen werden, dass ein scharfkantiger Fremdkörper im Produkt enthalten ist. Beim versehentlichen Verzehr kann von dem Fremdkörper eine Gesundheitsgefahr beim Verschlucken ausgehen. Bei dem Fremdkörper handelt es sich um ein transparentes, dreieckiges Kunststoffteilchen mit etwa 1,1 cm Kantenlänge", heißt es im Produktrückruf.

Die Rückholung der Produkte aus dem Handel wurde bereits veranlasst. Vom Verzehr der Produkte aus der angegebenen Produktcharge wird abgeraten.

Das Unternehmen entschuldigt sich für mögliche Unannehmlichkeiten. Betroffene Verbraucher werden gebeten, sich an das Service-Telefon der Rügenwalder Mühle (0049 4403-66345) zu wenden. (red)