Nachdem die Regierung die Schuldenbremse aufgrund des Widerstands der Opposition möglicherweise nicht in die Verfassung heben kann, hat die Regierung im Verfassungsausschuss auch einen Antrag auf ein einfaches Gesetz beschlossen.
in der Verfassung zu verankern, die Zustimmung mindestens einer Oppositionspartei. Da diese Zustimmung aber noch ziemlich unsicher ist, haben SPÖ und ÖVP im Verfassungsausschuss zwei Anträge zur Schuldenbremse beschlossen: Einen für ein einfaches Gesetz und einen für ein Verfassungsgesetz.
Die Schuldenbremse kann auch als einfaches Gesetz beschlossen werden und muss nicht unbedingt in der Verfassung verankert werden, auch wenn das das ursprüngliche Ziel der Regierung war. Die Hoffnung, dass etwa das BZÖ zustimmt, haben SPÖ und ÖVP aber noch nicht aufgegeben. Bis zur Nationalratssitzung kommende Woche soll mit den Orangen noch verhandelt werden.