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35 km/h am Einrad – Wiener mischt Stadtverkehr auf
Am Samstagabend entdeckte ein Leserreporter diese waghalsige Fahrt über die linke Wienzeile.
Dieser Straßenverkehrsteilnehmer definiert den Begriff "fahrbarer Untersatz“ neu. Fahrbahr ist sein sogenanntes E-Monowheel durchaus, aber wahrscheinlich nicht für eine Straße mit dem Ausmaß der linken Wienzeile gedacht.
Der Wiener ging an die Belastbarkeitsgrenze seines Elektro-Einrads. Nach Angaben eines "Heute“-Leserreporters zischte er mit 35 km/h über die dreispurige Straße – das Geschwindigkeits-Maximum eines solchen Fahrzeugs.
Im öffentlichen Straßenverkehr verboten
Erwischen lassen darf sich der wagemütige Fahrer jedenfalls nicht. Im öffentlichen Straßenverkehr sind derartige Gefährte nämlich nicht erlaubt.
Wäre ein netter Beamter allerdings bereit, ein Auge zuzudrücken und das E-Einrad als elektrisches Fahrrad durchgehen zu lassen, hätte der Fahrer bestimmte Ausrüstungsvorschriften zu erfüllen: ein getrenntes Bremssystem, Warnlichter und eine Hupe oder Glocke.