Tirol

Hand abgehackt, getötet, Leiche geschändet: Lebenslang

Ein 24-Jähriger wurde am Mittwoch am Innsbrucker Gericht nicht rechtskräftig zu lebenslanger Haft in einer unfassbar grausamen Bluttat verurteilt. 

02.09.2020, 12:50
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Ein 24-jähriger Inder sowie seine 22-jährige Freundin aus Italien stehen vor Gericht.
picturedesk.com

Vor Gericht standen ein 24-jähriger Inder sowie seine 22-jährige Freundin aus Italien. In der Nacht auf den 10. April 2019 feierten die beiden mit einem 29-jährigen Pakistani und einer weiteren Frau eine wilde Partynacht, die in einer grausamen Bluttat endete. Diese Frau wurde im Zuge des Saufgelages auch vom 24-jährigen Hauptangeklagten vergewaltigt. Als der 29-jährige Pakistani später die 22-jährige Freundin des Inders unsittlich berührte, eskalierte die Situation.

Mit einem Gürtel wurde das Opfer bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Die Italienerin filmte die Tat und holte daraufhin ein Messer aus der Küche. Sie stachelte ihren Freund vor laufender Kamera weiter an, hieß es in der Anklage. Er soll dem Bewusstlosen danach zudem als "Strafe" die rechte Hand abgehackt und schließlich seine Kehle durchgeschnitten haben. Danach sei die Leiche geschändet worden. Das Video lag den Ermittlern vor und wurde beim Prozess trotz seiner Brutalität gezeigt.

Täter gestand Tötung

Auch wenn der Inder eine gefährliche Persönlichkeitsstörung hat, wurde den beiden Tätern Zurechnungsfähigkeit bescheinigt. Der 29-Jährige soll bereits im Jahr 2014 auf offener Straße in Innsbruck mehr als zehn Übergriffe auf Frauen begangen haben. Am Mittwoch gab der Angeklagte vor Gericht die Tötung zu, auch wenn sein Verteidiger auf Totschlag plädierte (Tötung aus einer allgemein begreiflichen und heftigen Gemütsbewegung heraus).

Die Frau wurde zu drei Monaten Haft wegen Störung der Totenruhe verurteilt, einen Freispruch gab dagegen beim Vorwurf des Beitrags zum Mord. Die 22-Jährige durfte auch sofort in Freiheit, denn die Zeit hatte sie bereits im Rahmen der Untersuchungshaft abgesessen. Der 24-Jährige wurde wegen Mordes und Störung der Totenruhe zu lebenslanger Haft verurteilt. Er wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, die Urteile sind nicht rechtskräftig.

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