Politik

Hypo: Ab sofort zahlt Bank keine Schulden mehr

14.09.2021, 15:05
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Bei der staatlichen Krisenbank Hypo Alpe Adria ist der umstrittene Schuldenschnitt angelaufen. Die landesgarantierten Nachranganleihen sind per Gesetz wertlos. Der Zinsendienst ist eingestellt.

Mit dem 7. August 2014 ist die erforderliche Verordnung der Finanzmarktaufsicht im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden. Das selbst ist seit 31. Juli in Kraft. Damit stellt die Hypo Alpe Adria auch die bisherigen Zinszahlungen auf die vom Schuldenschnitt betroffenen Nachranganleihen ein. Klagsflut droht Erste Klagen gegen das Gesetz können ab sofort aufgesetzt werden. Investoren, die keine Zinsen erhalten, können Rechtsmittel einlegen. Jetzt in den ersten Augusttagen wären Zinstermine gewesen. Vorwurf der Enteignung Mit dem Sondergesetz für die staatliche Krisenbank Hypo Alpe Adria lässt die Republik Gläubiger von landesgarantierten Nachranganleihen im Volumen von rund 800 Mio. Euro bluten. Betroffene Anleihegläubiger und etliche Juristen sehen die als Enteignung. Auch vor Fälligkeit der Bonds werden Feststellungsklagen erwartet. Geld der Bayern verfällt Neben den Zeichnern von Nachranganleihen mit Kärntner Landesgarantie ist auch die frühere Hypo-Mehrheitseigentümerin BayernLB betroffen. Sie soll mit dem Gesetz 800 Mio. Euro in den Wind schreiben. Bei den Bayern geht es um Kredite an die Hypo. Noch offen sind 2,3 Mrd. Euro. Die Hypo hat das Geld einbehalten. Die Bayern haben auf Rückzahlung geklagt. Österreich zieht diese Gelder nun für eine Beteiligung der BayernLB an den Hypo-Abbaukosten heran. 800 Millionen Euro, die mit Darlehensverträgen nach der Zeit der ersten Staatskapitalhilfe (Ende 2008) vergeben wurden, sollen per Gesetz erlöschen. Das Argument: Damals sei die Krise der Hypo offenkundig gewesen, was den Nachrangcharakter der in der Krise gewährten Gelder nochmals unterstreiche. Für den juristisch ebenfalls umstrittenen Rest der bayerischen Kreditsummen mit Darlehensverträgen vor diesem Stichtag (rund 1,5 Mrd. Euro, alle mit ursprünglichen Verträgen von Frühjahr bis Herbst 2008) beriefen sich Republik und Bank darauf, dass diese Gelder erst nach einer Sanierung der Hypo zurückzuzahlen wären. Für diese Verbindlichkeiten ist in der heutigen FMA-Verordnung von einer "Stundung" die Rede. Auf diese Summe wird es, so heißt es beim Gesetzgeber, bis Mitte 2019 keine Auszahlung (Tilgung, Zinsendienst) geben. Zwischen den Bayern und den Österreichern wird um einen Vergleich gerungen, um die Milliardenprozesse ein für allemal aus der Welt zu schaffen. Offen ist, ob Wien für einen solchen Generalvergleich relativ bald Gelder losschlägt oder sich weiter an die fünfjährige Rückzahlsperre gebunden sieht.