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Nur noch Filme: Til Schweiger gibt Restaurants auf

Der Schauspieler hat seinen Job als Gastronom endgültig an den Nagel gehängt. Künftig will er sich nur noch auf seine Filmarbeit konzentrieren.

27.10.2020, 14:11
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Til Schweiger zieht sich aus der Gastronomie zurück und widmet sich wieder "hundert Prozent" seiner Filmarbeit.
Photo Press Service

Der deutsche Schauspiel-Star Til Schweiger (56) ist einem Millionenpublikum vor allem für seine Arbeit vor und hinter der Kamera bekannt. Doch neben seiner erfolgreichen Filmkarriere hat sich der Tausendsassa auch in der Gastronomie und Hotellerie einen Namen gemacht. Bis jetzt zumindest, denn Schweiger zieht sich laut "Bild" aus seinen Hamburger Restaurant-Projekten "Barefood Deli" und "Henry likes Pizza" endgültig zurück. Auch seine Lifestyle-Kette "Barefood Living" hat Schweiger bereits verkauft.

Schweiger bleibt im Hintergrund

Vier Jahre lang hat Schweiger den Gastrobetrieb mitgestemmt. "Nach intensiven, aber wunderbaren Jahren des Aufbaus von ‚Barefood Deli‘ habe ich mich entschieden, das Restaurant abzugeben", erklärt der beliebte Darsteller gegenüber der "Bild"-Zeitung und übergibt die Leitung des Betriebes an seinen Geschäftsführer weiter. Trotzdem verschwindet der berühmte Name nicht ganz aus dem Unternehmen, denn Schweiger wird auch künftig als Lizenzgeber "Teil der von mir kreierten Marke" sein, hält der Schauspieler fest.

    Til Schweiger.
    (Bild: Reuters/Reuters)

    Publikumsliebling vor Gericht

    Als Grund für seinen Rückzug gibt Schweiger an, dass er sich in Zukunft wieder zu "hundert Prozent" auf das Filmgeschäft konzentrieren und seine Produktionsfirma "Barefoot" vorantreiben möchte. Der Zeitpunkt scheint nicht ganz zufällig zu sein, denn erst kürzlich gerieten Schweiger und sein Team in Erklärungsnot: Anika Decker (45), Autorin der Hits "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken" behauptet, für ihre Arbeit nicht angemessen beteiligt worden zu sein und hat Klage gegen die Filmfirma und den Publikumsliebling eingebracht. Das Verfahren läuft, schon bald will das zuständige Gericht zu einer Entscheidung kommen.

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