Österreich

Kuh-Attacke: Opfer trägt laut Gericht Mitschuld

Das Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck in der Berufungsverhandlung nach der tödlichen Kuh-Attacke im Stubaital fällt ernüchternd aus.

13.09.2021, 16:06
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Im Sommer 2014 wurde eine deutsche Touristin (45) auf einer Alm im Stubaital von einer Mutterkuh zu Tode getrampelt. Ein tragisches Unglück, das dank eines umstrittenen Urteils auch heute noch für Aufregung in ganz Österreich sorgt. Die Hinterbliebenen des Opfers hatten den Landwirt auf Schadenersatz geklagt – und Recht bekommen. >> An diese 10 Regeln müssen sich Wanderer jetzt halten Dem folgenden erstinstanzlichen Urteil nach, hätte der angeklagte Bauer 490.000 Euro zahlen müssen. Die Begründung stützte sich vor allem darauf, dass der Bauer das Gebiet, in dem seine Rinder grasten, wie von den Klägern gefordert einzäunen hätte können.

Opfer trifft nun Mitschuld Dieser Entscheidung folgte jetzt in zweiter Instanz auch das Oberlandesgericht Innsbruck – zumindest weitgehend. Auch nach dem neustem Urteil muss der Bauer für die tödliche Kuhattacke haften, berichtet die "Kleine Zeitung". Die Begründung: Dem Landwirt hätte die Aggressivität seiner Kühe bekannt sein müssen und er daher entlang des stark frequentierten und von Touristikern beworbenen Wanderweges zumindest teilweise einen Zaun errichten müssen. >> Moretti wettert über Kuh-Urteil: "Völliger Irrsinn" Einen wichtigen Unterschied stellt das OLG aber doch fest. Und zwar wird dem Opfer nun eine 50-prozentige Mitschuld angelastet, da die Frau einen weiteren Bogen um die Kühe hätte machen müssen. In Folge wurde die Höhe des Schadenersatzs und Schmerzensgelds für die Hinterbliebenen auf 53.000 Euro für den Ehemann bzw. 23.500 Euro für den Sohn herabgesetzt. Berufung wahrscheinlich Damit ist das letzte Wort in der Causa mit Sicherheit noch nicht gesprochen. Laut "Kleine Zeitung" wird erwartet, dass die Familie der Getöteten noch bis zum Obersten Gerichtshof ziehen wird – um das nun attestierte Mitverschulden anzufechten. Beide Seiten seien nicht zu für Stellungnahmen zu erreichen gewesen. Für 10 Uhr vormittags ist eine Pressekonferenz zum Urteil angesetzt. (rcp)