Politik

Disco-Betreiber ziehen im August vor Höchstgericht

Nachtgastronomen wollen, dass in ihren Betrieben weiterhin geraucht werden darf. Deshalb wollen sie das gesamte Rauchverbot kippen.

13.09.2021, 16:22
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Der große Aufhänger von über 1.000 Nachtgastronomen für ihren Versuch, das Rauchverbot zu kippen, ist der Anrainerschutz – "Heute.at" berichtete. Ihre Argumentation: Das Gastro-Qualmverbot, das nach derzeitiger Lage ab dem 1. November auch in Bars, Clubs und Discos gilt, wird Raucher auf die Straße treiben, wo sie Lärm und Gestank verursachen. Ursprünglich wollte man eigentlich auch die Situation von Anrainern im Individualantrag an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) beschreiben, daraus wird jetzt nichts. Im rechtlichen Sinn seien nur die Gastronomen direkt betroffen, erklärten Anwalt Florian Berl und Initiativensprecher Stefan Ratzenberger am Donnerstag vor Journalisten. Beschwerde gegen gesamtes Gesetz Sollte der VfGH im Sinne der Nachtgastronomen entscheiden, würde entweder das Gesetz gekippt oder eine Frist gesetzt, um es zu reparieren. Eigentlich wollen die Betriebe nur eine Ausnahme, um das Rauchen in getrennten Bereichen zwischen 22 und 6 Uhr zu erlauben. Das lässt sich allerdings nicht in das Gesetz hineinzwingen, daher richtet sich der Antrag gegen die gesamte Novelle.

Ratzenberger verwies in Fragen des Angestelltenschutzes auf moderne Belüftungsanlagen, die man nicht mit "Kellerdiscos aus den 80er-Jahren" vergleichen könne. Man sei aber auch bereit?, in Raucherräumen auf Bedienung zu verzichten. Anwalt Berl pochte auf den "European Tobacco Control Scale", bei dem Österreich den letzten Platz belegt. Bevor man die Erwerbsfreiheit der Wirte beschneide, müsse man andere Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung setzen, um den Österreichern das Rauchen abzugewöhnen. Verbot tritt in Kraft Der Antrag ist zum größten Teil fertig, wird aber erst in der zweiten Augustwoche eingebracht. Der Grund: Anwalt Berl fährt auf Urlaub und will den Text mit etwas Abstand nochmal überarbeiten. Aufgrund von Fristen (die Bundesregierung hat acht Wochen lang Zeit, Stellung zu nehmen) dürfte der Antrag frühestens im Dezember vom VfGH behandelt werden. Das Rauchverbot tritt also jedenfalls Anfang November in Kraft. Raucher vor der Tür hin oder her. Die Bilder des Tages

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    (lu)