Wien

So trickste Vermieterin – Mieterhöhung nach 5 Monaten

Mit einer Klausel im Mietvertrag wollte die Vermieterin wohl mehr Geld einstreichen. Sie verlangte nach fünf Monaten eine Mieterhöhung von Frau S.

16.03.2023, 15:46
Frau S. sollte bereits nach fünf Monaten eine Mieterhöhung bekommen. Schuld war eine unzulässige Klausel im Mietvertrag. 
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Die AK geht immer wieder mit Klagen und Abmahnungen gegen die rechtswidrigen Klauseln vor. Das ändere allerdings nur die einzelnen Mietverträge, nicht aber die Branche. Bis zu 70 unrechtmäßige Klauseln finden die Wohnrechtsexperten der AK in nur einem Mietvertrag.

Nach fünf Monaten mit Mieterhöhung überrumpelt

Auch Frau S. war von einer rechtswidrigen Klausel in ihrem Mietvertrag betroffen. Sie hatte den Mietvertrag im Oktober 2022 abgeschlossen, als Hauptmietzins waren 760 Euro zuzüglich Betriebskosten und Umsatzsteuer vereinbart. Doch bereits fünf Monate später sollte die Miete steigen.

Die Vermieterin hatte wegen einer vereinbarten Wertsicherungsklausel eine Mietzinserhöhung von 19,7 Prozent geltend gemacht. Als Ausgangsbasis für die Wertsicherung war im Vertrag der Verbraucherpreisindex vom Mai 2018 vereinbart. Das bedeute, die Ausgangsbasis würde über vier Jahre vor dem Mietvertragsabschluss liegen. Frau S. fühlte sich durch diese Forderung überrumpelt, wandte sich an die AK. Diese wird nun ein Verfahren einleiten.

AK fordert eine Reform des Mietrechts

Die AK setzt sich für betroffene Mieter solcher rechtswidrigen Verträge ein. Sie fordert längerfristig auch eine Anpassung des Mietrechts. Denn Vermieter nutzen ihre Vertragsübermacht und das komplizierte Mietrecht gerne aus, so die AK-Wohnrechtsexperten.

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