Politik

Öko-Steuerreform macht "Stinker" teurer

Die Pläne für die Öko-Steuerreform: SUV werden höher besteuert - ohne Ausnahmen, Öffi-Tickets sollen hingegen steuerlich begünstigt werden.

21.11.2020, 17:40
Teilen
In Zukunft sind alle Fahrzeuge zur Personen- sowie Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen NoVa-pflichtig.
ByoungJoo / istock

Die Grüne Umweltministerin Leonore Gewessler setzt nun die nächsten Schritte für die Ökologisierung des Steuersystems. Ein entsprechender Gesetzesantrag wurde am Freitagabend im Nationalrat eingebracht. Jener wird nun im zuständigen parlamentarischen Ausschuss beraten. Die wesentlichsten Reformen betreffen eine Erhöhung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für emissionsstarke Autos sowie das Schließen der bisherigen NoVA-Schlupflöcher.

Grenzwert niedriger

In Zukunft sind alle Fahrzeuge zur Personen- sowie Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen NoVa-pflichtig – auch SUVs, Pick-Ups und Vans, die als Klein-LKW gelten. Die Ausnahmen für Kastenwägen, Pick-Ups und Kleintransporter werden gestrichen. Befreit sind nur noch Oldtimer. "Die Stinker werden teurer", so Vizekanzler Werner Kogler am Samstagvormittag, als er das Paket gemeinsam mit Umweltministerin Leonore Gewessler präsentierte.

Ab der Hälfte des kommenden Jahres bis 2024 wird der Grenzwert für den CO2-Malus in mehreren Schritten deutlich gesenkt. Der Malusbetrag wird in diesem Zeitraum von 50 auf 80 Euro erhöht. So soll auch beim CO2-Abzugsbetrag und beim Höchststeuersatz geschraubt werden. Die Regelung soll mit 1. Juni 2021 in Kraft treten.

Wer vorher einen Kaufvertrag abschließt, für den gilt noch die alte Regelung. Angaben des ÖAMTC zufolge könnte sich die NoVA für Familienfahrzeuge, wie den VW Sharan Family, durch die Neuberechnung bis 2024 dann sogar verdoppeln.

Im Gegenzug werden nunmehr explizit nicht nur Elektrofahrzeuge, sondern zum Beispiel auch mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge von der NoVA befreit. Grundsätzlich gilt die Ausnahme in Zukunft für alle Fahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0 g/km.

Pendlerpauschale für Dienstfahrräder

Änderungen gibt es auch bei der Pendlerpauschale. So wird klar gestellt, dass bei Fahrten mit Dienst-Fahrrädern bzw. Elektro-Fahrrädern das Pauschale auch nicht verloren geht, wenn sie privat genutzt werden. Steuerlich begünstigt sind Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für die öffentlichen Verkehrsmittel. Das gilt jedoch nicht, wenn diese (vom Arbeitgeber) als Lohnbestandteil gesehen werden.

Weiters soll auch die Bahn von der Reform profitieren. Konkret soll von Eisenbahnunternehmen selbst erzeugter "grüner" Bahnstrom aus erneuerbaren Energieträgern gänzlich von der Elektrizitätsabgabe entlastet werden. Für sonstigen Bahnstrom ist eine Teil-Entlastung vorgesehen. Letztlich bringt das Umweltministerium auch den ermäßigten Steuersatz von 10 Prozent auf Reparaturdienstleistungen (inkl. Ausbesserungen und Änderungen) ins Parlament.

Automobilbranche sauer

Die Automobilbranche reagiert sauer. Bei dem Gesetzesentwurf handle es sich "de facto um eine Steuererhöhung quer über alle Fahrzeugklassen“, zeigt sich Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure, über die Maßnahmen der Bundesregierung "entsetzt".

Dass inmitten eines Lockdowns Maßnahmen durch die Hintertür beschlossen würden, die noch einmal Verschärfungen bringen und das sogar für eine Branche, die ohnehin bereits am Boden liege, lasse an Sensibilität und Wertschätzung der Automobilwirtschaft gegenüber vermissen und sei für die Branche nicht nachvollziehbar.

    30.04.2024: Angelina (15) totgefahren – keine Strafe für Lenker. Ein 55-Jähriger fuhr Angelina (15) mit dem Auto nieder, sie starb. Trotz Medikamenten-Überdosis wurden die Ermittlungen eingestellt. Die ganze Story hier >>>
    Sabine Hertel, Google Maps, zVg