Wien

Anwalt zu MA35-Fails: "Nicht mal Spitze des Eisbergs" 

Nach Betroffenen und Opposition übt nun auch ein Experte für Fremdenrecht scharfe Kritik am Wiener Immigrationsamt. "Heute" hat die Details.

20.08.2021, 17:55
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Amt für Einwanderung, Staatsbürgerschaft und Standesamt in Wien.
Robert Newald / picturedesk.com

Die Kritik an der MA35 reißt nicht ab. Seit dem ein Mitarbeiter, der anonym bleiben will, über die Vorgänge im Amt auspackte, erreichen auch "Heute" tägliche Nachrichten, in denen die MA35 kritisiert wird. Jüngstes Beispiel ist ein Wiener Anwalt, für den die jüngst veröffentlichten Artikeln "nicht einmal die Spitze des Eisbergs" darstellen. 

Denn neben Überforderung und Verfahren, die bis zu vier Jahren dauern können, gebe es auch schwerwiegende Fehler in den Prozessen. Der Experte für Fremdenrecht berichtet gegenüber "Heute" von falschen Abrechnungen und Dokumenten, die obwohl sie rechtzeitig zugestellt wurden, erst Wochen oder gar Monate registriert werden und deren Eingang dann völlig negiert werde.

Amt lässt wertvolle Monate verstreichen

Problematisch sei die Bearbeitung auch, wenn es um Scheidungen gehe: Schließt ein Geschiedener erneut eine Ehe und der neuen Partner stellt einen Antrag auf Aufenthaltsbewilligung, so wird auch das Verfahren für den Geschiedenen wieder aufgenommen. Auch wenn bereits klar ist, dass dieser bleiben darf. Dazu gibt es oft Anzeigen wegen möglicher Scheinehen, bis das geklärt ist, vergehen oft wertvolle Monate. 

Nach negativen Mitteilungen blieben diese, trotz unzähliger Nachfragen, oft monatelang unbeachtet. Zudem komme es nicht selten vor, dass wenn Verfahren wieder aufgenommen werden, gleich alle bisherigen Aufenthaltstitel für ungültig erklärt werden. Grund dafür ist nach Angaben des Rechtsanwaltes, dass sich das Amt bei den Entscheidungen auf veraltete Vorgaben, die sogenannten Textschablonen, stützt und auf alte Verdachtsmomente beruft. Auf den Einzelfall abgestimmte Ermittlungsverfahren gebe es hingegen nicht, so die Kritik.

Geschiedene Ehepartner müssen Einkommen des Ex nachweisen

In manchen Fällen würden Geschiedene auch aufgefordert, Einkommensunterlagen ihrer Ex-Partner vorzulegen. Für viele ein Problem, denn nicht immer gehen Scheidungen einvernehmlich aus. Viele Geschiedenen haben – vor allem nach langer Zeit – auch keinen Kontakt mehr zu ihren früheren Partnern. Wenn die Dokumente dann nicht vorgelegt werden, wird das als Verletzung der Mitwirkungspflicht gewertet.

Kritik übt der Anwalt auch an den Bescheiden des Referats für Erstanträge: "Faktisch alle Negativbescheide sind seitenlang mit Textschablonen bezüglich der Erteilungshindernisse bestückt". Ob diese auf den tatsächlichen Einzelfall zutreffen oder nicht. 

Entscheide von Höchstgerichten werden zwar zur Kenntnis genommen, aber nicht umgesetzt

"Meiner Meinung zufolge, müsste die gesamte Führungsetage der MA35 einer Überwachung unterzogen werden", so der Rechtsanwalt. Vor allem auch, weil nach Gesetzesänderungen zwar aktualisierte Textschablonen an die unteren Etagen weitergeleitet werden, dabei aber nicht immer der Inhalt der Änderung tatsächlich berücksichtigt wurde. Haarig ist das vor allem, wenn es um Entscheidungen von Höchstgerichten geht. "Oft hat der Verfasser (der Textschablonen, Anm.) zwar die Überschriften der zitierten Höchstgerichtsentscheidungen zur Kenntnis genommen, nicht aber deren Inhalt", ist der Fremdenrechts-Experte erzürnt. "Diese Behörde ist ein reiner Sauhaufen".

Richter lässt Akte liegen, weil ihn das Fremdenrecht nicht interessiert

Generell haben Antragsteller, die einen Negativbescheid bekommen, das Recht, beim Landesverwaltungsgericht Wien zu berufen. Eine faire Chance bekommen sie dort nach Angaben des Anwalts aber auch nicht immer. "Es gibt beim Landesverwaltungsgericht etliche Richter, die fernab der Gesetzestexte judizieren. Die Vorgaben des AVG (Allgemeines Verwaltungsgesetz, Anm.) und des VwGVG (Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, Anm.) sind ihnen mehr oder minder egal". 

Bei einem Beschwerdeverfahren (der Antrag wurde 2009 gestellt, 2015 wurde der negative Bescheid zugestellt) habe ihm ein Richter kurz und bündig erklärt, dass "ihn das Fremdenrecht nicht interessieren würde, er die alten Gesetze nicht kennen würde und er deshalb den Akt auch liegen lasse. Soweit ich informiert bin, wurde der Akt bis heute nicht erledigt", so der erzürnte Anwalt. Bei dem gleichen Richter sollen laut MA35 noch etliche weitere Beschwerdeverfahren aus dem Jahr 2015 anhängig sein, in welchen auch auf Urgenzen nicht reagiert wird.

"Das gesamte System ist krank", zieht der Fremdenrechtsanwalt Fazit. Zum Großteil würde "vollkommen ungeschultes und unfähiges Personal" eingesetzt, es gebe keine qualitative Überwachung und oft würden gesetzliche Vorgaben mit "einer Brutalität, die Ihresgleichen sucht" angegangen. Mit dem Legalitätsprinzip habe dies nichts mehr zu tun. Es erschiene durchaus angebracht, eine Prüfungskommission einzusetzen, welche diese Missstände schlussendlich einzustellen hätte, so der Anwalt.

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    Sabine Hertel, Google Maps, zVg
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