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Wienerin tot – MA35 will trotzdem 140 Euro von Enkelin

Eine 88-jährige Serbin verstarb in einem Wiener Krankenhaus. Dennoch forderte die MA35 von der Familie 140 Euro für eine offene Visumsverlängerung.

Vesna (43) sollte für ihre tote Großmutter 140 Euro bezahlen.
Vesna (43) sollte für ihre tote Großmutter 140 Euro bezahlen.
Picturedesk / Leserreporter / Heute-Montage

Die Wiener Einwanderungsbehörde sorgte bereits in der Vergangenheit für zahlreiche Schlagzeilen. Nun ist die MA35 um eine Skurrilität reicher: Die 88-jährige Milanka beantragte vor einigen Wochen eine Visumsverlängerungen. Doch die serbische Staatsbürgerin musste kurzfristig wegen eines Schenkelhalsbruchs operiert werden. Aufgrund des Spitalaufenthalts konnte sie den vereinbarten Termin beim Magistrat also nicht wahrnehmen.

Wahl-Wienerin verstarb im Krankenhaus

Ihre Enkelin Vesna (43) informierte die MA35 umgehend über den Vorfall und bot an, das Visum der Großmutter selbst abholen zu können. Das war aus rechtlichen Gründen allerdings nicht möglich. Wenige Tage später kam die Hiobsbotschaft für die Familie: Oma Milanka verstarb am 11. April im Krankenhaus.

Einen Tag darauf schrieb die trauernde 43-Jährige an die Einwanderungsbehörde eine E-Mail und teilte das Ableben ihrer Großmutter mit. Doch mit der Antwort der zuständigen Sachbearbeiterin hatte die Wienerin nicht gerechnet: "Unser Beileid, bitte Übermitteln Sie uns die Sterbeurkunde, sobald Sie diese haben. Anbei ist der Zahlschein, dieser ist bitte noch zu begleichen."

"An Toten noch Geld zu verdienen ist wirklich eine Schande"

"Die wollten tatsächlich von mir, dass ich 140 Euro für den Visumsantrag überweise! An Toten noch Geld zu verdienen ist wirklich eine Schande", schüttelt Vesna den Kopf. "Heute" fragte bei der MA35 nach, was es mit der Zahlungsaufforderung auf sich hat. Tatsächlich dürfte es hier zu einem Fehler gekommen sein. "Der Antrag wurde bei uns am 3.4.2022 eingebracht, die Gebühren sind für die Antragstellung zu bezahlen. Daher erging die Aufforderung für die Bezahlung an die angegebene Adresse", heißt es in einer Stellungnahme.

"Wir bedauern den Verlust der Familie"

Danach habe die Behörde die Nachricht vom Ableben der Antragstellerin erreicht. "Wir werden uns daher umgehend an das zuständige Finanzamt wenden und die nötigen Schritte einleiten. Die Enkelin muss der Zahlungsaufforderung somit nicht nachkommen. Wir bedauern den Verlust der Familie und wünschen viel Kraft", so die MA35 gegenüber "Heute" abschließend. Vesna wird die 140 Euro demnach also doch nicht überweisen müssen. 

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