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Quarantäne-Wende – Ministerium stellt neue Regel auf

Ab übermorgen wird die Quarantäne von 14 auf zehn Tage verkürzt. Mittels eines PCR-Tests kann man sich bereits ab dem fünften Tag "freitesten".

Nicolas Kubrak
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Ab 27. September wird die behördliche Absonderung von 14 auf zehn Tage verkürzt.
Ab 27. September wird die behördliche Absonderung von 14 auf zehn Tage verkürzt.
Alessandra Schellnegger / SZ-Photo / picturedesk.com

Neben Schülerinnen und Schülern werden die Quarantänebestimmungen nun auch für alle anderen K1-Kontaktpersonen gelockert. In einer Aussendung des Gesundheitsministeriums kann man nachlesen, dass ab dem 27. September die behördliche Absonderung von 14 auf zehn Tage gekürzt wird. Außerdem wird es die Gelegenheit geben, sich nach fünf Tagen mit einem PCR-Test "freizutesten".

"Wichtiger Schritt für gesellschaftliches Zusammenleben"

Bisher war ein solches Freitesten erst nach dem zehnten Tag möglich. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) äußerte sich dazu wie folgt:

„Ich habe diese Erleichterung bei der Absonderung von K1-Kontaktpersonen veranlasst, weil ich sie in Anbetracht der Dauer dieser Pandemie für einen wichtigen Schritt für unser gesellschaftliches Zusammenleben erachte.“

Auch für K2-Personen wird gelockert

Auch die Beschränkungen für K2-Kontaktpersonen werden angepasst: Diese können bereits nach dem fünften Tag aufgehoben werden, zuvor war dies erst nach dem zehnten Tag möglich. Bei den Vorgaben des Gesundheitsministeriums für Corona-Kontaktpersonen handelt es sich um allgemeine Vorgaben für Gesundheitsbehörden. Die individuelle Entscheidung über die Absonderung liegt aber nach wie vor bei den lokalen Gesundheitsbehörden an Ort und Stelle.

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