Politik

Kronzeugin Sabine B. durfte bei Festnahme frühstücken

Laut "Ö1" würde alles darauf hindeuten, dass die Meinungsforscherin Sabine B. als Kronzeugin umfassend auspacken wird – oder sogar schon hat.

Leo Stempfl
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Aus diesem Haus in Döbling wurde Sabine B. am Dienstag abgeführt.
Aus diesem Haus in Döbling wurde Sabine B. am Dienstag abgeführt.
"Heute"

Der doppelte Altkanzler Sebastian Kurz (35) meidet derzeit, wie viele andere Beschuldigte in der Umfragen-Affäre, die zum Wechsel an der Regierungsspitze führte, die Öffentlichkeit. Jetzt gibt es dafür erste Hintergründe zur Festnahme von Meinungsforscherin Sabine B. Sie soll die Umfragen frisiert und über Scheinrechnungen mit dem Finanzministerium und Generalsekretär Thomas Schmid abgerechnet haben. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

Geheim-Anrufe im Kurz-Team – das Handy der Umfrage-Lady >>

Am 12. Oktober kam es dann zur Hausdurchsuchung. Sie wusste offenbar, was auf sie zukommt, denn am Abend davor löschte sie alle Chats mit anderen Beschuldigten und telefonierte sogar noch mit dem Kurz-Team. Sie suchte außerdem auf Google danach, wie man die iCloud eines iPhone 6 löscht. Die Ermittler fanden jedoch nur die Schachtel des Handys, nicht aber das Gerät selbst. Trotzdem war Sabine B. keine zwei Tage später wieder frei.

Konnte noch frühstücken

Nun gibt es offenbar Hinweise, warum Sabine B. – anfänglich wegen Verdunklungsgefahr festgenommen – wieder auf freien Fuß gesetzt wurde. Details hat das "Ö1"-Morgenjornal, dem ein Anlassbericht des Bundesamtes für Korruptionsbekämpfung vorliegt.

Darin wird unter anderem der Ablauf der Festnahme geschildert. Die Meinungsforscherin durfte etwa noch ein schnelles Frühstück zu sich nehmen.

Kronzeugenstatus

Erst am Tag nach der Festnahme fand dann die eigentliche Beschuldigteneinvernahme durch die WKStA statt. Die voranstehende Belehrung über ihre Rechte lasse laut "Ö1" den Schluss zu, dass Sabine B. den Kronzeugenstatus beantragt habe.

"Denn vor Beginn der Befragung wird festgehalten, dass die Beschuldigte bereit ist, freiwillig ihr Wissen zu Tatsachen und/oder Beweismittel zu offenbaren, deren Kenntnis umfassend zur wesentlichen Aufklärung einer in der Kronzeugenregelung genannten Straftat, über ihren eigenen Tatbeitrag hinaus, zu fördern", heißt es dazu auf "Ö1".

Zudem wurde sie dazu angewiesen, über ihre Aussagen absolutes Stillschweigen zu wahren, um die Ermittlungen nicht zu gefährden. Was genau sie ausgesagt hat, ist deswegen auch nicht einmal im Anlassbericht zu lesen. Allerdings wurden Bild- und Tonaufnahmen angefertigt.

Sie versicherte zudem, jeden Kontakt zu weiteren Beschuldigten zu unterlassen und an der weiteren Aufklärung stets mitzuwirken. Wegen dieser "geständigen Verantwortung" wurde sie auch unmittelbar nach der Einvernahme enthaftet. Ihre Anwältin war für eine Stellungnahme gegenüber "Ö1" nicht zu erreichen.

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