Coronavirus

Impfpflicht – lässt das die Verfassung überhaupt zu?

Am Freitag wurde bekannt: Die generelle Impfpflicht soll nun doch kommen. Aber ist das verfassungsrechtlich gedeckt? 

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Impfung
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Lange hieß es, niemand würde zur Corona-Impfung gezwungen werden. Nun ist genau das der Plan – Impfpflicht für alle – und die alarmierenden Zahlen sind schuld. Seitens vieler Kritiker der Impfpflicht hört man seit der Bekanntgabe des Vorhabens unisono das Argument, die Verfassung würde eine Impfpflicht gar nicht zulassen. Stimmt das?

Nein. Während die Entscheidung über die Zulässigkeit einer Pflicht zu einer bestimmten Impfung von der konkreten Ausformulierung der Verordnung seitens des Gesundheitsministeriums abhängt, ist eine Impfpflicht als solche von vornherein keineswegs verfassungswidrig. 

Aus dem Bundeskanzleramt hieß es am Freitag auf "Heute"-Anfrage: "Grundsätzlich ist eine Impfpflicht verfassungsrechtlich möglich. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bereits entschieden. Entscheidend ist die konkrete Ausgestaltung im Gesetzesentwurf des Gesundheitsministeriums". 

Zwar sei eine Zwangsimpfung sehr wohl ein Eingriff in die körperliche Integrität, jedoch spielt die Verhältnismäßigkeit hier eine entscheidende Rolle. Wenn hier also argumentiert wird, dass man mit der Maßnahme das Gesundheitssystem als Ganzes – bzw. die Bevölkerung als Ganzes maßgeblich schützt – kann das durchaus legitim sein. 

Um im Falle der Corona-Impfung ein Urteil fällen zu können, muss man den konkreten Gesetzesentwurf aus dem Gesundheitsministerium abwarten. Nur der kann dann bewertet werden – generell ist eine Impfpflicht möglich. 

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