Wien

Verwirrung um 2G-Regel: Marktbesucher weggeschickt

Sonntagvormittag schickten Securitys viele Besucher des Christkindlmarkts am Wiener Rathausplatz weg. Ein Irrtum, der für Ärger sorgte.

Claus Kramsl
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Die aktuelle Corona-Verordnung sorgte beim Christkindlmarkt am Rathausplatz für Verwirrung.
Die aktuelle Corona-Verordnung sorgte beim Christkindlmarkt am Rathausplatz für Verwirrung.
GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com

"Ich wollte mit meinen Enkerln am Vormittag den Christkindlmarkt am Rathausplatz besuchen. Am Eingang verlangte der Security zusätzlich zu meinem Grünen Pass und einem Ausweis noch einen aktuellen PCR-Test", so eine "Heute"-Leserin am Sonntag. Auch als sie ihr Glück bei einem anderen Eingang versuchte, wurde ihr der Eintritt verwehrt. "Auch dieser Security-Mitarbeiter bestand auf einen zusätzlichen PCR-Test", so die verstimmte Leserin. Der Marktbetreiber habe die Sicherheitsfirma am Sonntag gegen 5.35 Uhr informiert, dass laut Wiener Corona-Verordnung 2G-Plus (also genesen oder geimpft plus PCR-getestet) gelte, erfuhr die Ottakringerin. 

Bei anderem Adventmarkt reichte 2G aus

Von anderen ebenfalls weggeschickten Besuchern erfuhr sie, dass am Adventmarkt am Hof in der Wiener City die 2G-Regelung gilt. Also marschierte sie mit ihren Enkerln dorthin. "Am Hof gab es beim Einlass kein Problem. Mein Impfnachweis und mein Ausweis wurden kontrolliert. Danach erhielt ich ein Zutrittsband", schildert die Wienerin.

Marktbetreiber hatte Verordnung falsch verstanden

"Heute" ging dem Markt-Mysterium nach, fragte im Büro des Gesundheitsstadtrats Peter Hacker und im Büro des Bürgermeisters Michael Ludwig (beide SPÖ) nach. Ergebnis: Es dürfte beim Betreiber des Christkindlmarkts am Rathausplatz zu einem Irrtum gekommen sein, offenbar hatte die in Amtsdeutsch verfasste Verordnung für Verwirrung gesorgt. Denn für Zusammenkünfte größerer Gruppen im Freien ohne fixen Sitzplatz gilt tatsächlich die 2G-Plus-Regelung. Davon ausgenommen sind aber Gelegenheitsmärkte – und darunter fallen auch Advent- und Weihnachtsmärkte.

Stadt Wien stellt fest: Es gilt die 2G-Regel

"Das Missverständnis sollte inzwischen aufgeklärt sein. Der Betreiber wurde von uns informiert und hat auch gleich die Sicherheitsfirma über die wirklich gültige Regelung aufgeklärt. Auf Weihnachtsmärkten gilt 2G", heißt es von der Stadt gegenüber "Heute". Na dann: Frohes Punschen!