Reisen

Neues Verbot auf Mallorca – 36.000 Euro Strafe 

Nach mehreren tödlichen Unfällen droht Mallorca-Touristen bei dieser Aktion nun eine saftige Strafe von 36.000 Euro. 

Heute Life
Alleine dieses Jahr mussten fünf Urlauber jeweils 36.000 Euro Strafe zahlen, weil sie beim "Balconing" erwischt wurden
Alleine dieses Jahr mussten fünf Urlauber jeweils 36.000 Euro Strafe zahlen, weil sie beim "Balconing" erwischt wurden
Bjoern Goettlicher / Visum / picturedesk.com

Mallorca ist für viele noch immer der absolute Party-Hotspot. Die Regierung setzt jedoch immer mehr Maßnahmen gegen den Sauftourismus. Dieser führt nämlich zu gefährlichen Trends wie dem sogenannten "Balconing".

Dabei springen meist betrunkene Urlauber von einem Hotelbalkon zum anderen oder vom Balkon in den Pool. Alleine dieses Jahr mussten fünf Hotelgäste in der Gemeinde Gemeinde Calvià, in dem beliebten Party-Ort Magaluf, jeweils 36.000 Euro Strafe zahlen und das Hotel verlassen, weil sie beim "Balconing" erwischt wurden. Mehrere Touristen sind dabei bereits tödlich verunglückt, wie das "Mallorca Magazin" berichtet.

"Balkonspringen nicht tolerierbar"

"Balconing" bereitet den Hoteliers und der Polizei auf Mallorca schon seit Jahren große Sorgen. Der letzte bekannte Todesfall ereignete sich im Juli 2023 an der Playa de Palma. Dabei kam ein 54-jähriger Australier ums Leben. „Balkonspringen ist in unserer Gemeinde nicht tolerierbar“, so der Sprecher des Orts laut dem "Mallorca Magazin". 

Zudem wies er darauf hin, dass dieser Trend zu "schweren Verletzungen und sogar zum Tod" führen könne. Die saftigen Strafen hätten eine "starke abschreckende Wirkung", hieß es vonseiten der Gemeinde. Zumindest diesen Sommer sei es in Calvià noch zu keinen Todesfällen im Zusammenhang mit „Balconing“ gekommen.

Verbote sollen Sauftourismus eindämmen

Das neue Verbot ist ein Teil der Gesetzesreform "Balearic Agenda 2030". Diese legt als Strafe fürs "Balconing" ein Bußgeld von 6.000 bis zu 60.000 Euro fest. Zudem verbietet sie "All you can drink"-Partys im Rahmen von All-inclusive-Urlauben. Bei den sogenannten "Alkohol-Flatrates" zahlten Touristen einmalig einen Preis, um den ganzen Abend unlimitiert an der Hotelbar trinken zu können. Alkohol darf außerdem nicht mehr zu unterdurchschnittlichen Preisen verkauft werden.

Ebenso verboten wurden Ausflüge mit Alkohol auf Partybooten. Diese neue Verordnung gilt jedoch nur an den Orten auf Mallorca, die für ihren Sauftourismus bekannt sind - dazu zählen die Playa de Palma, S‘Arenal und Magaluf. Die Gesetzesreform ist außerdem vorläufig nur für fünf Jahre gültig. 

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