Ein Pädagoge soll in einem städtischen Kindergarten in Penzing Kinder sexuell missbraucht haben, einem weiteren wurde Freiheitsentziehung vorgeworfen. Doch die Staatsanwaltschaft Wien stellte das Verfahren gegen die beiden Männer nun ein. Laut einem psychologischen Gutachten hätte sich der Verdacht nicht erhärtet. "Die Vernehmungen sämtlicher Beteiligter und weitere Ermittlungsmaßnahmen konnten den aufgeworfenen Tatverdacht nicht erhärten", hieß es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft.
In Wien-Penzing soll ein Pädagoge in einem städtischen Kindergarten Kinder aus einer Kleinkind-Gruppe sexuell missbraucht haben. Der Fall soll über ein Jahr lang von der Stadt vertuscht worden sein. Der erste Verdacht wurde im März 2021 gemeldet, doch erst im Mai 2022 wurden die Eltern informiert. Ein zweiter Pädagoge soll zudem Kinder eingeschüchtert und eingesperrt haben.
Doch wie geht es nun weiter? Beide Pädagogen sollen seit Aufkommen des Verdachts im Verwaltungsbereich tätig sein. Da es nun zu keinem Prozess kommen bzw. es kein rechtskräftiges Urteil geben wird, könnten die Männer theoretisch wieder mit Kindern arbeiten. Ob es wirklich dazu kommen wird, ist allerdings fraglich.
„Wir haben uns den Strafakt geholt und sehen uns die Aussagen der anderen Pädagogen und der Eltern genau an. Zusätzlich werden wir die Pädagogen vor Ort noch befragen“Ingrid PöschmannSprecherin MA 11
Denn, wie die Sprecherin der Kinder- und Jugendhilfe (MA 11), Ingrid Pöschmann, auf "Heute"-Nachfrage mitteilt, wurde seitens der MA 11 am Mittwoch ein Ermittlungsverfahren gestartet: "Wir haben uns den Strafakt geholt und sehen uns die Aussagen der anderen Pädagogen und der Eltern genau an. Zusätzlich werden wir die Pädagogen vor Ort noch befragen. Wir werden zügig arbeiten, aber nicht hudeln", so Pöschmann.
Auch ein psychologischer Sachverständiger der Kompetenzstelle Kinderschutz Elementarpädagogik wird eingebunden: "Die oberste Priorität hat jetzt für uns die Sicherstellung des Kinderschutzes. Uns geht es weniger darum, was passiert ist, sondern darum, wie wir die Kinder nun bestmöglich betreuen und schützen, welche Maßnahmen wir treffen können", meint Pöschmann.
Im Fokus der Ermittlungen steht aber nicht nur der Kinderschutz, sondern auch die Frage: "Können wir ausschließen, dass es in Zukunft nicht zu Übergriffen durch diese beiden Pädagogen kommt? Können wir das nicht ausschließen, kommt es zu Interessensabwägungen", so Pöschmann.
In diesem Fall würden dann die Wiener Kindergärten (MA 10) und die Magistratsdirektion entscheiden, in welchem Bereich die beiden Männer künftig eingesetzt werden: "Das können naturgemäß nicht wir bestimmen. Uns ist wichtig, dass wir den Kinderschutz zu 100 Prozent gewährleisten können", erklärt Pöschmann.
Kinderschutz ist auch für Rechtsanwalt Johannes Bügler ein wichtiges Thema. Der Jurist vertritt zwei Elternpaare von betroffenen Kindern aus dem Penzinger Kindergarten in Zivilklagen gegen die Stadt Wien, fordert je 35.000 Euro Schmerzensgeld und Feststellung für Folgeschäden: "Zusätzlich zur Einrichtung einer unabhängigen Kommission gehören unangekündigte Kontrollen in pädagogischen Einrichtungen durchgeführt. Zudem sollte es einen Fonds für großzügige Entschädigungen betroffener Eltern und Kinder geben", so Bügler zu "Heute".
Bügler wird nun erst einmal die Begründung zur Einstellung des Verfahrens gegen den Pädagogen von der Staatsanwaltschaft anfordern: "Wenn wir diese erhalten haben, werden wir dann einen Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens stellen", so der Rechtsvertreter.