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10 häufigste Irrtümer der Reisenden

Heute Redaktion
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Wer mit der ganzen Familie auf Urlaub fährt, muss seit 15. Juni darauf achten, dass jedes Kind bei Auslandsreisen ein eigenes Reisedokument mit sich führt. Aber nicht nur Kinder, alle Reisenden müssen im Ausland stets ein gültiges Reisedokument bei sich haben.

Rund um Reisepass und Personalausweis gibt es jedoch zahlreiche Irrtümer. Die ÖAMTC-Touristik räumt mit den zehn häufigsten Missverständnissen auf.


Irrtum 1: EU. "Reisende innerhalb der Europäischen Union brauchen kein Reisedokument mehr." Falsch: Auch wer innerhalb der EU unterwegs ist, muss sich immer und überall mit Reisepass oder gültigem Personalausweis ausweisen können. Ob ein Staat Schengen-Mitglied ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle.
Irrtum 2: Führerschein. "Der Führerschein genügt als Reisedokument." Falsch: Ein nationaler Führerschein ist kein gültiges Reisedokument. "Nur Dokumente wie Reisepass oder Personalausweis werden akzeptiert", stellt der ÖAMTC klar.
Irrtum 3: Personalausweis. "Mit gültigem Personalausweis darf man in jedes Land einreisen." Falsch: Aktuell akzeptieren 36 europäische Staaten den Personalausweis als Reisedokument. Reisende außerhalb Europas benötigen generell einen Reisepass. Zusätzlich müssen die jeweiligen Einreise-Bestimmungen wie zum Beispiel Visumpflicht oder Restgültigkeit des Passes berücksichtigt werden.
Irrtum 4: Abgelaufen. "Man kann überall mit einem bis zu fünf Jahre abgelaufenen Reisepass einreisen." Falsch: Ein derartiges Abkommen mit Österreich haben Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Portugal, San Marino, die Schweiz, Slowenien, Spanien und Ungarn. Vorsicht gilt außerdem bei Flugreisen. Aufgrund der Beförderungsbestimmungen einiger Airlines kann Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung verweigert werden.
Irrtum 5: Personalausweis abgelaufen. "Auch der Personalausweis darf abgelaufen sein." Falsch: Ein Personalausweis muss immer gültig sein.
Irrtum 6. Notpass. "Mit einem Notpass kann man problemlos reisen." Der Notpass wird nur bei bestimmten Anlässen (z. B. Verlust, Diebstahl) ausgestellt und ist nur für einen begrenzten Zeitraum gültig. In einigen Ländern wie z. B. der Türkei oder den USA gelten außerdem Sonderbestimmungen. Daher rät der ÖAMTC: Bei der Vertretungsbehörde des Ziellandes rückfragen, ob die Einreise mit einem österreichischen Notpass möglich ist bzw. welche Bestimmungen zu berücksichtigen sind.
Irrtum 7: GB und Irland. "Weil Großbritannien und Irland zur EU gehören, werden Reisedokumente beim Grenzübertritt nicht kontrolliert." Falsch: Beide Länder gehören zwar der EU an, aber nicht dem Schengen-Raum, daher gibt es auch Grenzkontrollen.
Irrtum 8: Nachbarländer. "Bei einem Abstecher ins Nachbarland brauche ich keinen Ausweis." Falsch: Zwar gehören alle Nachbarländer Österreichs dem Schengen-Raum an, dennoch kann immer und überall ein Pass oder Personalausweis verlangt werden.
Irrtum 9: Tiere. "Bei Mitnahme des Haustieres in den Urlaub gibt es nichts Zusätzliches zu beachten." Falsch: Hund oder Katze benötigen den EU-Heimtierausweis, der beim Tierarzt erhältlich ist.
Irrtum 10: Kinderreisepass. "Wenn Kinder mit Großeltern oder anderen Verwandten bzw. Bekannten auf Urlaub fahren, reicht der Kinderreisepass." Häufig falsch: "Reisen Minderjährige mit Oma, Tante, anderen Begleitpersonen oder alleine ins Ausland, ist es oft notwendig bzw. immer ratsam, eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitzuführen“, so der ÖAMTC. Eine Vorlage für eine Vollmacht auf Deutsch und Englisch steht unter zur Verfügung.