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110 € Strafe, weil kranke Tochter nicht zur Schule ging

Einer Wienerin wurde eine 110-Euro-Strafe aufgebrummt, weil ihre Tochter nicht zur Schule ging. Doch das Mädchen war krank und lag zu Hause im Bett. 

Maxim Zdziarski
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    Gabriele soll nun 110 Euro bezahlen, weil ihre Tochter krank und nicht in der Schule war.
    Gabriele soll nun 110 Euro bezahlen, weil ihre Tochter krank und nicht in der Schule war.
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    Ein 11 Jahre altes Kind wurde gegen Ende des Schuljahres im Juni krank. Gabriele M. ging also mit ihrer Tochter Graziella zum Arzt und ließ sie krankschreiben. Einige Wochen später flatterte bei der 52-jährigen Mutter allerdings  eine Strafverfügung ins Haus: 110 Euro soll sie nun bezahlen, weil sie der Schulpflicht ihres Kindes nicht nachgekommen sein soll.

    "Das ist doch völlig absurd. Ich habe ja die ärztliche Bestätigung, dass meine Kleine krank war", so die verärgerte Alleinerzieherin im Gespräch mit "Heute". Die Krankmeldung soll die Schülerin gleich am ersten Tag in die Schule mitgebracht haben. "Doch sowohl die Lehrerin, als auch die Direktorin akzeptierten das nicht", ärgert sich Gabriele weiter.

    "Fristen nicht eingehalten"

    Die Bildungsdirektion gab auf "Heute"-Anfrage bekannt, dass in diesem Fall die Arztbestätigung nicht rechtzeitig abgegeben worden sein dürfte. In der Regel ist nämlich bereits am ersten Schultag nach Ablauf der Krankmeldung die Bestätigung vorzuweisen. 

    "Nicht wir stellen die Strafen aus, sondern die Verwaltungsbehörde. Als die Erziehungsberechtigten der Schule die Krankmeldung bekannt gaben, war der Prozess aber bereits im Gange", so ein Pressesprecher der Bildungsdirektion. Natürlich können die Betroffenen, wie bei jeder Strafverfügung auch, zwei Wochen nach Zustellung der Strafe Einspruch erheben. Das möchte Gabriele jetzt auch tun: "Ich werde sicherlich rechtliche Schritte einleiten." 

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