Die Stadt Wels hat angekündigt, Bewohner mit geringem Einkommen mit einem Weihnachtszuschuss auszuhelfen. Dieser beträgt grundsätzlich 150 Euro für Haushalte, die aus nur einer Person bestehen. "Für jede weitere im Haushalt lebende unterhaltsberechtigte Person werden zusätzlich 75 Euro ausbezahlt", heißt es in einer Info der Stadt.
Allerdings bekommen nur bestimmte Personen das Geld. "Diese finanzielle Unterstützung kommt Rentnern und Pensionisten, Berufstätigen (mit Ausnahme von Lehrlingen und Auszubildenden) und Beziehern laufender Sozialhilfeleistungen (einschließlich Pflegekinder) oder Unterhaltsleistungen zu Gute", so die Stadt.
Ebenfalls anspruchsberechtigt seien all jene Personen, die Leistungen vom Arbeitsmarktservice (etwa in Form von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Sonder-Notstandshilfe) beziehungsweise der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK, Kinderbetreuungsgeld) beziehen.
Weitere Einschränkung: "Diesen Zuschuss erhalten nur österreichische Staatsbürger sowie weitere EU- beziehungsweise EWR-Bürger, die seit mindestens zwei Jahren durchgehend, gerechnet ab 1. November des Jahres, in der Stadt Wels ihren Hauptwohnsitz haben", so die Verantwortlichen.
Die Einkommensgrenzen betragen 1.232,49 Euro bei Ein-Personen-Haushalten und 1.935,99 Euro bei Haushalten, die aus Ehegatten/Lebensgefährten bestehen. Die Grenzen erhöhen sich pro unterhaltsberechtigter im Haushalt lebender Person mit Anspruch auf Familienbeihilfe um jeweils 109 Euro.
Die Stadt Wels hat mitgeteilt, wie man das Geld bekommt: Anträge sind von Freitag, 1. bis einschließlich Samstag, 30. November möglich, und zwar digital unter wels.at/sozialfoerderungen im Internet. Wer den Antrag persönlich einbringen möchte, kann dies zwischen Montag, 4. bis einschließlich Freitag, 29. November immer Montag bis Freitag jeweils von 08:00 bis 12:00 Uhr im Rathaus (Stadtplatz 4) tun. Wichtig: Für nähere Infos stehen die Mitarbeiter der Dienststelle Sozialservice und Frauen unter Tel. +43 7242 235 3801 gerne zur Verfügung.
Die entsprechenden Einkommensnachweise müssen bei der Antragstellung in Kopie (oder digital als PDF-Datei) beigefügt werden.
Was man sonst noch braucht: ein amtlicher Lichtbildausweis, weiters entweder ein Pensionsbescheid, die Lohn- und Gehaltszettel der vergangenen drei Monate vor Antragstellung, ein Gerichtsbeschluss oder Vergleich über die Höhe der Unterhaltsleistungen, ein Nachweis über den Bezug von Leistungen des AMS oder der ÖGK beziehungsweise sämtliche sonstigen Einkommensnachweise.
Anspruchsberechtigte Bezieher von Sozialhilfe müssen keinen eigenen Antrag stellen, da sie von Amts wegen erfasst werden.
Bürgermeister Andreas Rabl und Sozialreferentin Vizebürgermeisterin Christa Raggl-Mühlberger (beide FPÖ): "Die enormen Preissteigerungen der vergangenen Monate treffen die einkommensschwächsten Bürger am härtesten. Deshalb ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, diesen Bürgern finanziell unter die Arme zu greifen."