Seit fast 17 Jahren ist eine Lehrerin aus Duisburg durchgehend krankgeschrieben. Nun wurde die 62-Jährige nach einer amtsärztlichen Untersuchung in den Ruhestand versetzt. Dagegen zieht die Studienrätin jetzt vor Gericht – "Heute" berichtete.
Die Beamtin war laut BILD zwischen 2003 und 2009 an einem Berufskolleg im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen tätig. Danach legte sie wegen eines psychischen Leidens immer wieder Krankenstände vor. Während dieser Zeit erhielt sie weiterhin ihre regulären Bezüge. Laut Besoldungstabelle belief sich ihr Gehalt zuletzt auf zwischen 5.051 und 6.174 Euro brutto pro Monat.
Erst eine amtsärztliche Untersuchung brachte Bewegung in den Fall. Demnach sei nicht damit zu rechnen, dass die Lehrerin innerhalb der nächsten sechs Monate wieder dienstfähig wird. Daraufhin ordnete die Bezirksregierung Ende Mai ihre Versetzung in den Ruhestand an. Seit Juni erhält sie deshalb nur noch ihre Pension, die laut dem Bericht um rund 1.500 bis 2.000 Euro brutto pro Monat niedriger ausfällt, berichtet die deutsche Boulevardzeitung.
Gegen diese Entscheidung hat die 62-Jährige laut BILD Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingebracht. "Wir können bestätigen, dass die von Ihnen benannte Lehrerin Klage gegen ihre Versetzung in den Ruhestand erhoben hat. Die Klage ist am 29. Juni 2026 hier eingegangen", bestätigte ein Gerichtssprecher gegenüber der Zeitung.
Bis über die Klage entschieden ist, bleibt offen, ob die Frau Anspruch auf ihr volles Gehalt hat. Die Dienstbezüge, die über das Ruhegehalt hinausgehen, werden vorerst einbehalten. Eine Sprecherin der Bezirksregierung erklärte der BILD: "Sollte die Klage der verbeamteten Person gegen die Zurruhesetzung erfolgreich sein, müssten die einbehaltenen Dienstbezüge nachträglich ausbezahlt werden."
Der Fall beschäftigt auch die Staatsanwaltschaft Duisburg. Sie ermittelt weiterhin gegen die Lehrerin. Laut einem Bericht des "Spiegel" wurde bei einer Hausdurchsuchung "potenziell beweiserhebliches Material" sichergestellt. Mehrere Datenträger werden derzeit ausgewertet.
Bereits zuvor war bekannt geworden, dass der Verdacht bestand, die Frau könnte während ihrer langen Krankmeldung als Heilpraktikerin gearbeitet haben. Außerdem entwickelte sie gemeinsam mit ihrer Partnerin im Jahr 2011 eine Handcreme gegen trockene Haut. Mit dem Produkt erreichten die beiden beim Wettbewerb "Benchmark Award.Med NRW" den dritten Platz und erhielten 5.000 Euro Preisgeld.
Wann das Verwaltungsgericht über die Klage entscheidet, ist derzeit noch offen. Zunächst muss die Bezirksregierung Düsseldorf zu den Vorwürfen Stellung nehmen.