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180 Euro, weil Wiener während Tankstellen-Nutzung aß

Erst vor einigen Tagen musste ein Wiener 180 Euro Strafe zahlen, obwohl er sich nur einen Kaffee kaufte. Nun schlug die selbe Tankstelle erneut zu.

Rhea Schlager
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Auch David A. bekam eine Strafe von 180 Euro.
Auch David A. bekam eine Strafe von 180 Euro.
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Ein 17-jähriger Wiener musste, weil er sich einen Kaffee in einem Tankstellen-Shop kaufen wollte, 180 Euro Strafe zahlen. Peter Kretzschmar, Pressesprecher der BP Österreich, erklärte, dass der Wiener für 24 Minuten auf einem Behindertenparkplatz gestanden sei, was der 17-Jährige selbst dementiert.

Offensichtlich scheint der junge Wiener aber nicht der Einzige zu sein, der nach seinem Besuch auf der Tankstelle eine Geldstrafe per Post zugeschickt bekommen hat. "Heute" berichtete inzwischen von mehreren Fällen. Besonders kurios scheint aber der Fall um den 19-jährigen David A. zu sein, wie er gegenüber "Heute" erzählt.

"Haben die ganze Zeit das Auto gewaschen"

"Vor ungefähr zwei Wochen ist mir etwas Ähnliches passiert", erzählt David A. "Ich war mit meinem Vater bei der gleichen Tankstelle, um mein neu gekauftes Auto zu säubern. Zuerst haben wir es händisch gewaschen, danach sind wir rüber zu den Staubsaugern gegangen, um den Wagen von innen zu reinigen und zu pflegen."

Während die beiden sich um das Auto kümmerten, kam allerdings auch der Hunger, wie der 19-jährige Wiener weiter berichtet. "Ich bin deshalb die wenigen Meter zum Fast Food-Restaurant rübergegangen, das gleich neben der Tankstelle ist und habe etwas zu Essen gekauft. Mein Vater blieb derweil beim Auto und hat es weiter geputzt."

David A. soll schon nach fünf Minuten wieder beim Wagen gewesen sein. "Ich hab meinen Wrap gegessen und mein Vater seinen Kaffee getrunken und innerhalb von zwei Minuten waren wir dann auch schon weg." Trotzdem erreichte den jungen Wiener ein paar Tage später ein Brief mit einer 180-Euro-Strafe (Dokumente liegen "Heute" vor).

Parkraumüberwachung gab unterschiedliche Gründe an

"Ich hab diesbezüglich dann die T-1 Parkraumüberwachung kontaktiert. Ich soll nämlich, laut ihnen, den ruhigen Besitz gestört haben, weil ich mein Fahrzeug länger als die erlaubte Parkzeit dort abstellt habe. Was aber nicht stimmt. Wir haben das Auto nämlich von 12:16 Uhr bis 13:15 Uhr durchgehend geputzt."

In dem Antwortschreiben, das David A. zurückerhalten hat, ist zu lesen, dass "die Abmahnung erfolgte, da auf dem Saugerplatz Produkte" eines Fast Food Restaurants konsumiert wurden und dass "dies gegen die Nutzungsbedingungen spricht". Fraglich ist also, warum in dem ersten Schreiben ein völlig anderer Grund angegeben wurde. Als Kulanz bot die Firma eine Überweisung von 100 Euro an.

Kein Verständnis von Firma

Aber auch diese Strafe war für den 19-Jährigen nicht akzeptabel. "Ich habe betont, dass ich weder eine mündliche Verwarnung, noch etwas Schriftliches erkennen konnte, das mir verbieten würde, Essen zu konsumieren", erzählt er weiter. Tatsächlich ist aber auf dem großen Schild der Tankstelle ein A4 Zettel mit einem Verbot zu sehen. Ob der Zettel aber gut erkennbar ist, ist nicht festzustellen.

"Ich bat also darum, die Strafe zurückzuziehen und mich bloß zu verwarnen oder mir eine Ratenzahlung zu ermöglichen", so David A. "Aber sie blieben beinhart und haben mir sogar, bei Fristversäumnis und ohne weitere Mahnung, mit einem Rechtsanwalt gedroht."

Der Wiener fühlt sich, wie auch mehrere andere Besucher der Tankstelle, betrogen. "Ich finde, das sind Betrüger, die Leute abzocken. Das Dreiste ist ja auch noch, dass zuerst von 'Parken auf privatem Gelände' die Rede ist und sich erst bei meiner Nachfrage herausgestellt hat, dass es um das Essen geht. Das war der teuerste Wrap, den ich je gezahlt und gegessen habe."

BP bezieht Stellung

"Generell ist das Halten nur während der Dauer eines Einkaufs von maximal 15 Minuten und ausschließlich auf den markierten Stellplätzen erlaubt", erklärt Peter Kretzschmar, Pressesprecher von BP Österreich. "Darauf wird mehrfach auf dem Tankstellengelände klar mit Schildern hingewiesen. Der Verzehr von McDonalds-Produkten auf dem Tankstellengelände ist aufgrund der gültigen COVID-19-Notmaßnahmenverordnung bzw. der 2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung untersagt – weil die Tankstelle im 50-Meter-Radius des McDonalds-Restaurants liegt. Auch darauf wird mehrfach mit Schildern hingewiesen."

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    Wer auf dieser Tankstelle Kunde ist, könnte wegen Besitzstörung angeklagt werden.
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