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29-Jährige zahlt Pinkel-Strafe mit 17.000 Münzen

Heute Redaktion
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Schweizerin zahlte nur widerwillig - und mit kleinsten Münzen!
Schweizerin zahlte nur widerwillig - und mit kleinsten Münzen!
Bild: Tribune de Genève

Eine 29-jährige Schweizerin wollte in der Öffentlichkeit urinieren. Die Polizei brummte ihr eine Buße von 1.000 Franken auf. Sie zahlte mit den kleinsten Münzen.

An den Abend des 9. September 2016 wird sich die Genferin Zoe Bon noch lange erinnern: Die 29-Jährige wurde von der Polizei in Handschellen abgeführt, weil sie versucht hatte, in der Öffentlichkeit zu pinkeln.

"Ich war mit einen paar Freunden an der Rhone und trank mit ihnen etwas. Es war schon nach Mitternacht. Ich musste pinkeln", erzählt Bon der Zeitung "Tribune de Genève". Da sie nicht allein in das Stadtviertel Jonction habe laufen wollen, weil dort viele Männer seien, habe sie sich in einer nahe gelegenen Böschung erleichtern wollen.

"Wenn du so weitermachst, führen wir dich ab"

Die Böschung sei verlassen gewesen. "Aber als ich meine Hosen runterließ, liefen plötzlich zwei städtische Polizisten vorbei", sagt Bon. Die Beamten hätten ihr gesagt, dass das nicht gehe, und ihre Identitätskarte verlangt. Bon sagt, sie habe ihnen zu erklären versucht, dass sie noch nichts schmutzig gemacht habe und alles halb so schlimm sei. In der Zwischenzeit habe sie ihren Ausweis gesucht.

"Einer der Polizisten nahm mir darauf mein Portemonnaie weg. Ich habe protestiert", so die junge Frau. Doch der Polizist habe nur gesagt: "Wenn du so weitermachst, führen wir dich ab." Kaum zwei Minuten später habe ein Polizist ihr die Handschellen angelegt und sie ins Auto verfrachtet. Bon betont: "Ich war nicht betrunken oder wütend, nur überrascht. Ich habe versucht, die Situation zu verstehen."

Verstärkung angefordert

Danach hätten sich auch ihre Freunde eingeschaltet und sich gegen das Vorgehen der Polizisten gewehrt. "Daraufhin haben sie Verstärkung angefordert. Drei zusätzliche Polizeiautos kamen zu uns." In der Zwischenzeit sei Bon auf den Polizeiposten gebracht worden.

Dort habe sie gefragt, ob sie auf die Toilette dürfe. "Sie sagten Nein, denn ich hätte ja bereits gepinkelt", sagt Bon. Sie habe den Polizisten gesagt, dass sie gerade ihre Tage habe. "Die Polizisten sagten mir, dass es unangebracht sei, das zu sagen."

Als die junge Frau am nächsten Tag um 13 Uhr gehen durfte, habe sie noch nach den Personenkennziffern der Polizisten gefragt. "Die wurden mir nicht gegeben. Sie gaben mir stattdessen die Walkie-Talkie-Nummer", sagt Bon.

"Sie drohten uns mit einer Strafanzeige"

Ein paar Monate nach dem Vorfall habe sie eine Buße von 1.050 Franken (etwa 960 Euro) erhalten, sagt die junge Frau. Sie protestierte: Schlussendlich sei sie nicht erlassen, aber auf 850 Franken reduziert worden.

Am Freitag ging Bon mit rund einem Dutzend Freunden die Buße bezahlen – aus Protest mit der kleinsten in der Schweiz verfügbaren Münze im Wert von 5 Rappen. (Der Franken wird in 100 Rappen unterteilt) "Sie drohten uns mit einer Strafanzeige wegen einer nicht genehmigten Demonstration", so Bon.

Beschwerdestelle für Diskriminierung

Damit noch nicht genug: Die Gemeindegruppe Ensemble Left (EAG) hat bekannt gegeben, dass sie eine Motion einreichen werde, um ein Kontrollorgan von städtischen Beamten zu schaffen. "Wir wollen die Einführung einer Beschwerdestelle für alle Formen von Rassismus, Sexismus und andere Formen von Diskriminierungen", sagt die Politiker Brigitte Studer.

Am Freitag nahm auch Cédric Waelti, Sprecher des Departements Umwelt und Sicherheit, Stellung zum Fall: "Wir werden den Vorfall genau prüfen."

(jen)