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300 Euro Strafe oder Haft für Zusammenleben mit Partner

Ein skurriler Strafen-Fall weitet sich in Österreich aus. Wer nicht beweisen kann, dass er oder sie Abstand zum Lebenspartner hält, wird abgestraft.

Rene Findenig
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Betroffene sollen beweisen, dass sie Abstand zu ihren Partner halten.
Betroffene sollen beweisen, dass sie Abstand zu ihren Partner halten.
William Perugini / Westend61 / picturedesk.com

Bereits einmal sorgte der Fall für Schlagzeilen: Mehrere Kärntner im Bezirk Hermagor erhielten Ende 2020 Post von ihren Bezirkshauptmannschaften. Darin hieß es, dass sie gegen das Kontaktverbot verstoßen haben und nun 300 Euro Strafe zahlen oder sechs Tage in Haft gehen sollen. Gegen das Kontaktverbot hätten die Betroffenen verstoßen, weil sie mit ihren Corona-positiven Partnern weiter im gemeinsamen (!) Haushalt leben würden.

Nun geht die skurrile Strafenserie weiter. Wie die "Kleine Zeitung" berichtet, sollen mehr als ein Dutzend Corona-Positive nun diese Strafe zahlen, weil sie wiederum mit ihrem Partner zusammenleben würden. Die Betroffenen verstehen die Welt nicht mehr: Sie leben nämlich seit Jahren gemeinsam in ihrem Hauptwohnsitz und wurden offenbar nicht einmal auf Verstöße kontrolliert. Außerdem durften die Corona-Infizierten die Wohnung nicht verlassen – und ihre Partner dürften nirgends hin.

Wohin sollen die Partner?

Die Strafe erfolgte laut Bericht deswegen, weil die Partner der Corona-Infizierten sich nicht abgesondert, also nicht die gemeinsame Wohnung verlassen hätten. Doch wohin eigentlich? Beherbergungsbetriebe und Hotels sind zu, das Hinziehen zu Verwandten und Freunden könnten diese einem Ansteckungsrisiko aussetzen – und mit Beginn der Ausgangsbeschränkung um 20 Uhr müsste sowieso jeder Betroffene im eigenen Haushalt sein.

Statt die Fälle aber einzustellen, will die Behörde nun offenbar Beweise, heißt es im Bericht. Nämlich dafür, dass Betroffene den Sicherheitsabstand von zwei Metern in den eigenen vier Wänden einhalten und sich auch an alle anderen Sicherheitsmaßnahmen halten würden. Kurios: Ein Anwalt, der viele Betroffene vertritt, besteht auf Einstellung der Strafen-Posse – doch von der Behörde hieße es, dass der Fall weiterverfolgte werden müsse, da es anderenfalls Amtsmissbrauch sei.

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